Hege
Revierplan
auch: Hegeplan
Ein Revierplan ist eine schriftliche Übersicht über alle Hegemaßnahmen in einem Jagdrevier. Er ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, um die Arbeit im Revier über das Jahr zu ordnen.
Was ist ein „Revierplan“?
Der Revierplan hält fest, welche Hegemaßnahmen in einem Revier vorgesehen sind. Er ist ein freiwilliges Planungsinstrument; eine gesetzliche Pflicht, ihn zu führen, besteht nicht, seine Erstellung wird aber empfohlen. Sinnvoll ist er, weil Hegemaßnahmen einem Jahresrhythmus folgen und sich über viele Monate verteilen. Der Plan verschafft dem Revierinhaber einen Überblick darüber, was wann und wo zu tun ist. Er ergänzt damit die gesetzliche Hegepflicht, die nach § 1 BJagdG jeden Jagdausübungsberechtigten trifft.
Was in einen Revierplan gehört
Inhaltlich orientiert sich der Revierplan an den drei Säulen der Hege. Zur Biotophege gehören Maßnahmen, die den Lebensraum verbessern. Die Bestandshege umfasst die Regulierung des Wildbestands durch die Jagd. Die schützende Hege richtet sich gegen Prädatoren und Störungen. Ziel aller Maßnahmen ist ein artenreicher und gesunder Wildbestand, der zum Lebensraum passt, sowie die Pflege seiner Lebensgrundlagen. Biotophege gilt dabei als die nachhaltigste Form jagdlichen Handelns, und Hege und Naturschutz ergänzen einander.
Revierplan und jagdliche Organisation
Der Revierplan betrifft zunächst das einzelne Revier, steht aber in einem größeren organisatorischen Zusammenhang. Im Hegering schließen sich Revierinhaber vor Ort zusammen. Hegegemeinschaften stimmen sich revierübergreifend für bestimmte Wildarten ab, etwa für Rotwild. Die Kreisjägerschaft koordiniert auf höherer Ebene Abschusspläne und Fortbildung. In Nordrhein-Westfalen vertritt der Landesjagdverband als Dachorganisation die Jäger gegenüber Politik und Behörden.
„Revierplan“ im Prüfungsstoff
Der Begriff gehört zum Sachgebiet Hege und Revierorganisation. Er wird gebraucht, um die Hegeverpflichtung aus dem Bundesjagdgesetz mit der praktischen Revierarbeit zu verbinden. Wer ihn einordnen kann, sollte die Gliederung der Hege in ihre drei Bereiche kennen und den Revierplan von verbindlichen Instrumenten wie dem Abschussplan unterscheiden.
Häufige Fragen zu „Revierplan“
Ist ein Revierplan Pflicht?
Nein. Der Revierplan ist freiwillig, wird aber empfohlen. Verpflichtend ist dagegen die Hege selbst, die das Bundesjagdgesetz jedem Jagdausübungsberechtigten auferlegt.
Welche Maßnahmen stehen in einem Revierplan?
Alle geplanten Hegemaßnahmen des Reviers, gegliedert etwa nach Biotophege, Bestandshege und schützender Hege. Weil diese Arbeiten einem Jahresrhythmus folgen, hilft der Plan bei der zeitlichen Ordnung.
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Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- HegeHege ist die gesetzliche Pflicht, einen artenreichen, gesunden und dem Lebensraum angepassten Wildbestand zu erhalten und seine Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern (§ 1 Abs. 2 BJagdG).
- BiotophegeBiotophege ist die Form der Hege, die nicht einzelne Wildarten direkt fördert, sondern den Lebensraum dauerhaft so gestaltet, dass er Deckung, Äsung und Brutplätze für alle Arten bietet.
- BestandshegeBestandshege ist der Teil der Hege, der den Wildbestand selbst durch gezielte Bejagung steuert – nach Zahl, Geschlechterverhältnis, Altersaufbau und Gesundheit.
- Schützende HegeSchützende Hege ist der Teil der Hege, der Wild vor natürlichen und menschengemachten Störungen schützt – etwa durch erlaubte Regulierung von Prädatoren und durch Ruhezonen.
- HegeringEin Hegering ist die kleinste Struktureinheit des Landesjagdverbandes: ein örtlicher Zusammenschluss von Jägern und Revieren, der Hegemaßnahmen, Jagden und Raubwildbejagung vor Ort abstimmt.
- HegegemeinschaftEine Hegegemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter Jagdausübungsberechtigter im Gebiet eines abgegrenzten Wildlebensraums, der die Hege bestimmter Wildarten wie Rotwild revierübergreifend abstimmt.
- AbschussplanDer Abschussplan ist die behördlich bestätigte oder festgesetzte Planung, wie viele Stücke einer Wildart nach Geschlecht und Altersklasse in einem Revier für ein Jagdjahr oder – je nach Landesrecht – für mehrere Jagdjahre erlegt werden sollen.
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