Hege
Naturschutz
auch: Naturpflege
Naturschutz umfasst alle rechtlichen und praktischen Maßnahmen, die Arten, Lebensräume und Landschaft erhalten. Über die Hege, die nach dem Bundesjagdgesetz auch die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes umfasst, ist die Jagd eng mit dem Naturschutz verbunden.
Was bedeutet „Naturschutz“?
Naturschutz zielt darauf, wildlebende Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume dauerhaft zu sichern. Für Jäger ist er keine fremde Materie: Die Hege nach dem Bundesjagdgesetz umfasst auch die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes, und Kenntnisse im Naturschutz- und Landschaftspflegerecht verlangt § 15 Abs. 5 BJagdG ausdrücklich für die Jägerprüfung. Die Hege soll allen Wildtieren zugutekommen, auch solchen, die unter Naturschutz stehen. Wildbestände sind so zu regulieren, dass ein gesunder Bestand erhalten bleibt, übermäßige Wildschäden ausbleiben und Naturschutz sowie Landschaftspflege zu ihrem Recht kommen. Jäger können zudem gegenüber Grundeigentümern und Landwirten als Vermittler für den Schutz nicht jagdbarer Arten auftreten.
Rechtsgrundlagen des Naturschutzes
Das deutsche Naturschutzrecht stützt sich auf das Bundesnaturschutzgesetz, die Landesnaturschutzgesetze, in Nordrhein-Westfalen etwa das LNatSchG NRW, sowie auf EU-Recht mit FFH- und Vogelschutzrichtlinie. § 44 BNatSchG verbietet unter anderem, besonders geschützte Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören oder sie in Besitz zu nehmen; streng geschützte Arten und europäische Vogelarten dürfen zudem in sensiblen Zeiten nicht erheblich gestört werden. Anhang IV der FFH-Richtlinie führt streng zu schützende Arten wie Wolf, Fischotter und sämtliche Fledermäuse. Jagd- und Naturschutzrecht gelten nebeneinander; kollidieren sie, setzt sich das strengere Recht durch. Die Rote Liste ist dagegen kein Gesetz und begründet keinen unmittelbaren Schutz, dient aber als Grundlage für Schutzprogramme. Nach der Landwirtschaftsklausel dient eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft in der Regel den Zielen des Naturschutzes.
Naturschutz im Revieralltag
Schutzgebiete sind das wichtigste Flächeninstrument des Naturschutzes, und in ihnen gelten für die Jagd unterschiedliche Regeln. Auch bei der Reviergestaltung sind naturschutzfachliche Gesichtspunkte zu beachten: Ein Wildacker gehört auf eine bereits landwirtschaftlich genutzte Fläche, ein artenreicher Magerrasen wird durch späten Schnitt gepflegt. Beim Bau einer festen Kanzel sind Naturschutz, Landschaftspflege und Landschaftsbild zu berücksichtigen. Totholz und Biotopbäume bieten Spechten, Hohltauben und Fledermäusen Brutplätze.
„Naturschutz“ in der Jägerprüfung
Abgefragt wird, welche Tier- und Pflanzenarten besonders geschützt sind, etwa Feldhamster, Spitzmaus, Sonnentau, Schwertlilie, Weiße Seerose oder Hohe Schlüsselblume. Weitere Themen sind die Landwirtschaftsklausel, naturschutzgerechte Standorte für Wildäcker und das Verhältnis von Jagd- und Naturschutzrecht. Häufige Fehlerquelle: die Rote Liste als Gesetz zu behandeln. Außerdem wird erwartet, die vier Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zu kennen und Beispiele für streng geschützte Arten aus Anhang IV der FFH-Richtlinie zu nennen.
Häufige Fragen zu „Naturschutz“
Sind Jäger zum Naturschutz verpflichtet?
Im Rahmen der Hegepflicht ja. Die Hegepflicht ist mit dem Jagdrecht verbunden und umfasst nach § 1 Abs. 2 BJagdG auch die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes.
Was gilt, wenn Jagdrecht und Naturschutzrecht sich widersprechen?
Beide Rechtsgebiete gelten nebeneinander. Bei einem Konflikt ist das strengere Recht maßgeblich.
Ist die Rote Liste ein Gesetz?
Nein. Sie begründet keinen direkten gesetzlichen Schutz, wird aber häufig zum Anlass für Schutzprogramme und beeinflusst behördliche Entscheidungen.
„Naturschutz“ kommt in 26 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- ArtenschutzArtenschutz ist der gezielte Schutz einzelner wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch rechtliche Vorschriften, praktische Maßnahmen und wissenschaftliche Arbeit.
- HegeHege ist die gesetzliche Pflicht, einen artenreichen, gesunden und dem Lebensraum angepassten Wildbestand zu erhalten und seine Lebensgrundlagen zu pflegen und zu sichern (§ 1 Abs. 2 BJagdG).
- NaturschutzgebietEin Naturschutzgebiet (NSG) ist nach § 23 BNatSchG ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet mit besonderem Schutz von Natur und Landschaft, ausgewiesen etwa zum Erhalt von Lebensstätten und Biotopen, aus Gründen der Wissenschaft, der Naturgeschichte oder der Landeskunde oder weil das Gebiet selten, eigenartig oder von hervorragender Schönheit ist. Jagd ist dort nur nach Maßgabe der Schutzverordnung möglich.
- FFH-GebietEin FFH-Gebiet ist ein Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG). Es sichert bestimmte Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten und bildet zusammen mit den Vogelschutzgebieten das Netz Natura 2000.
- Rote ListeEine Rote Liste ist ein wissenschaftliches Verzeichnis gefährdeter und ausgestorbener Tier- und Pflanzenarten eines Gebietes, das den Grad der Gefährdung in Kategorien angibt. Sie ist kein Gesetz.
- BiotophegeBiotophege ist die Form der Hege, die nicht einzelne Wildarten direkt fördert, sondern den Lebensraum dauerhaft so gestaltet, dass er Deckung, Äsung und Brutplätze für alle Arten bietet.
- NaturschutzverbandEin Naturschutzverband ist eine Vereinigung, die sich für den Schutz von Natur, Arten und Lebensräumen einsetzt. Auch Jagdverbände können als Naturschutzvereinigung anerkannt werden; ob das im Einzelfall zutrifft, hängt vom jeweiligen Verband und Land ab.
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