Hege
Natura 2000
auch: Natura 2000 Gebiet, Europäisches Schutzgebietsnetz
Natura 2000 ist das Netz der Europäischen Union aus Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Es umfasst also FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA).
Was ist Natura 2000?
Natura 2000 bezeichnet ein grenzüberschreitendes Schutzgebietssystem innerhalb der EU. Es setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: Gebieten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, die bestimmte Lebensraumtypen und Arten sichern, und besonderen Schutzgebieten nach der Vogelschutzrichtlinie, abgekürzt SPA. Beide Kategorien können sich überschneiden, sodass ein Gebiet zugleich FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet sein kann. Anders als Nationalpark, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet ist Natura 2000 keine nationale Schutzkategorie, sondern ein europäisches Netzwerk, das neben diesen steht.
Verschlechterungsverbot und Jagd
Für beide Gebietstypen gilt ein Verschlechterungsverbot: Der Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten darf sich nicht verschlechtern. Die Jagd ist in Natura-2000-Gebieten grundsätzlich zulässig, solange sie die jeweiligen Schutzziele nicht beeinträchtigt. Für Nordrhein-Westfalen gilt zudem: Einschränkungen der Fütterung können sich aus den jeweiligen Schutzgebietsregelungen ergeben; vor einer Fütterung im Schutzgebiet ist eine Rücksprache mit Unterer Jagdbehörde und Unterer Naturschutzbehörde ratsam.
Beispiele aus Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es 517 FFH-Gebiete und 29 Vogelschutzgebiete; zusammen nehmen sie rund 303.500 Hektar und damit etwa 8,9 Prozent der Landesfläche ein. Als FFH-Gebiet gilt etwa der Bereich Teutoburger Wald und Eggegebirge, ein Beispiel für ein Vogelschutzgebiet sind die Rieselfelder Münster.
„Natura 2000“ in der Jägerprüfung
Die Prüfung verlangt eine knappe Definition: ein europäisches Netz aus FFH- und Vogelschutzgebieten. Richtig ist außerdem, dass FFH-Gebiete Teil dieses Netzes sind und für ihre Schutzgüter ein Verschlechterungsverbot gilt. Eine typische Fehlerquelle ist, Natura 2000 in die nationale Rangfolge der Schutzgebiete einzuordnen oder anzunehmen, dort sei Jagd generell verboten.
Häufige Fragen zu „Natura 2000“
Ist die Jagd in Natura-2000-Gebieten erlaubt?
Grundsätzlich ja, solange sie die Schutzziele des Gebietes nicht beeinträchtigt. Einzelne Einschränkungen, etwa bei der Fütterung, können sich aus den Gebietsregelungen ergeben.
Was ist das Verschlechterungsverbot?
Es verlangt, dass sich der Erhaltungszustand der Schutzgüter in FFH- und Vogelschutzgebieten nicht verschlechtert. Es gilt für beide Kategorien des Netzes.
„Natura 2000“ kommt in 3 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- FFH-GebietEin FFH-Gebiet ist ein Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG). Es sichert bestimmte Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten und bildet zusammen mit den Vogelschutzgebieten das Netz Natura 2000.
- VogelschutzgebietEin Vogelschutzgebiet (SPA, Special Protection Area) ist ein nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenes Schutzgebiet für besonders schutzwürdige Vogelarten und Zugvögel. Es ist Teil des Netzes Natura 2000.
- NaturschutzgebietEin Naturschutzgebiet (NSG) ist nach § 23 BNatSchG ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet mit besonderem Schutz von Natur und Landschaft, ausgewiesen etwa zum Erhalt von Lebensstätten und Biotopen, aus Gründen der Wissenschaft, der Naturgeschichte oder der Landeskunde oder weil das Gebiet selten, eigenartig oder von hervorragender Schönheit ist. Jagd ist dort nur nach Maßgabe der Schutzverordnung möglich.
- NationalparkEin Nationalpark ist ein Schutzgebiet nach § 24 BNatSchG: ein großräumiges, weitgehend unzerschnittenes Gebiet von besonderer Eigenart, in dem sich die Natur in einem überwiegenden Teil möglichst ungestört entwickeln soll.
- LandschaftsschutzgebietEin Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein nach § 26 BNatSchG durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Gebiet, das Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungswert schützt; die Jagd ist dort in der Regel erlaubt.
- NaturschutzNaturschutz umfasst alle rechtlichen und praktischen Maßnahmen, die Arten, Lebensräume und Landschaft erhalten. Über die Hege, die nach dem Bundesjagdgesetz auch die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes umfasst, ist die Jagd eng mit dem Naturschutz verbunden.
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