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Invasive Art

auch: Invasive gebietsfremde Art, Invasive Arten

Eine invasive Art ist eine gebietsfremde, aus anderen Regionen eingeschleppte Art, die sich stark ausbreitet und heimische Arten verdrängt oder Ökosysteme schädigt.

Was bedeutet „Invasive Art“?

Gemeint sind Arten, die ursprünglich nicht hierher gehören, aus anderen Regionen eingeschleppt wurden, sich schnell ausbreiten und die biologische Vielfalt beeinträchtigen, etwa indem sie heimische Arten verdrängen. Im jagdlichen Unterricht werden durch menschlichen Einfluss etablierte gebietsfremde Tierarten als Neozoen bezeichnet; bekannte Beispiele beim Raubwild sind Waschbär, Marderhund und Mink. Davon zu trennen sind Arten, die ihr Areal selbstständig erweitern, wie der Goldschakal als natürlicher Zuwanderer.

Rechtsrahmen: EU-Verordnung 1143/2014

Grundlage ist die EU-Verordnung 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Sie führt eine Unionsliste mit Arten, für die strenge Regeln gelten. Arten dieser Liste dürfen unter anderem nicht vorsätzlich in die Union verbracht, gehalten, gezüchtet, in Verkehr gebracht oder freigesetzt werden; die Mitgliedstaaten müssen neue Vorkommen rasch beseitigen und weit verbreitete Arten mit Managementmaßnahmen eindämmen. Die rechtliche Bewertung einer einzelnen Art hängt allerdings nicht nur von ihrer Herkunft ab, sondern auch von ihrem Schutzstatus und vom jeweiligen Landesrecht.

Invasive Arten im Revier

Für Jäger sind vor allem Prädatoren und Schadverursacher relevant. Der Waschbär plündert Gelege von Bodenbrütern und ist jagdbar. Der Marderhund, der trotz seines Namens zu den Hundeartigen gehört und Winterruhe statt Winterschlaf hält, erbeutet Gelege und Bodenbrüter; er ist jagdbar und gilt als Trichinenträger. Der Mink, auch Amerikanischer Nerz genannt, raubt Gelege von Wasser- und Ufervögeln und wird in Nordrhein-Westfalen bejagt. Die Nutria schädigt Uferbepflanzung und Dämme, die Nilgans verdrängt heimische Wasservögel und ist in Nordrhein-Westfalen jagdbar. Auch der Signalkrebs zählt zu den invasiven Arten. Die Bejagung solcher Arten gehört zum Prädatorenmanagement, das Bodenbrüter schützt.

„Invasive Art“ in der Jägerprüfung

Die Prüfung verlangt die Definition – gebietsfremd, ausbreitungsstark, schädlich für die Biodiversität – und die Zuordnung konkreter Beispiele. Wer Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria, Nilgans und Signalkrebs sicher nennen kann, ist gut vorbereitet. Hilfreich ist zudem die Kenntnis der EU-Verordnung und ihrer Verbote. Fehler entstehen, wenn natürlich zugewanderte oder zurückkehrende Arten wie Goldschakal oder Wolf als eingeschleppt eingestuft werden.

Häufige Fragen zu „Invasive Art“

Welche invasiven Arten sind für Jäger besonders wichtig?

Vor allem Waschbär, Marderhund und Mink als Gelegeräuber, dazu Nutria und Nilgans. Sie schädigen Bodenbrüter, Ufer oder heimische Wasservögel.

Was regelt die EU-Verordnung 1143/2014?

Sie legt eine Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten fest. Für diese Arten gelten unter anderem Verbote der Einfuhr, Haltung, Zucht und Freisetzung; die Mitgliedstaaten müssen sie beseitigen oder mit Managementmaßnahmen eindämmen.

Ist der Marderhund ein Marder?

Nein. Er gehört zu den Hundeartigen, stammt nicht aus Mitteleuropa und wird als invasive Art vor allem wegen seiner Rolle als Gelegeräuber und für die Seuchenhygiene behandelt.

„Invasive Art“ kommt in 2 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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