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Lexikon
Wildbiologie·Hohe Prüfungsrelevanz

Gelege

Gesamtheit der Eier eines Vogels in einem Nest, die gleichzeitig bebrütet werden.

Das Gelege bezeichnet alle Eier, die ein Vogel in ein Nest legt und gleichzeitig bebrütet. Es ist ein zentrales Element des Brutgeschäfts und unterliegt in Deutschland dem gesetzlichen Schutz. Jäger müssen Gelege von Bodenbrütern kennen und bei Feldarbeit sowie Hundeführung aktiv schützen.

Definition

Das Gelege ist die Gesamtheit der von einem Weibchen in einen Nistplatz gelegten Eier, die gemeinsam bebrütet werden. Die Gelegegröße variiert stark: Feldlerche 3–4 Eier, Fasan 8–15 Eier, Rebhuhn 12–18 Eier, Stockente 8–12 Eier. Die Brutdauer beträgt beim Rebhuhn ca. 23 Tage, beim Fasan ca. 22–24 Tage.

Schutz von Gelegen

Gelege von Bodenbrütern (Rebhuhn, Fasan, Feldlerche, Kiebitz) sind besonders gefährdet durch mechanische Zerstörung bei der Mahd, Prädation durch Fuchs, Rabenkrähe, Marder und Wildschwein sowie Störungen durch Hunde. Jäger können durch das Koordinieren von Kitzrettungsmaßnahmen, Schutzkörbe und Prädatorenbejagung aktiv zum Schutz beitragen.

Rechtlicher Schutz

Alle Gelege europäischer Wildvögel sind nach Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Das Aufnehmen, Zerstören oder Beschädigen von Gelegen ist ohne behördliche Genehmigung verboten. Bestimmte Vogelarten (Greifvögel, Eulen) genießen besonderen Schutz durch EU-Vogelschutzrichtlinie und BNatSchG.