Lexikon

Gelege

Wildbiologie

Als Gelege bezeichnet man alle Eier, die ein Vogel für eine Brut in sein Nest legt und anschließend bebrütet.

Die Zahl der Eier ist je Art verschieden: Wildtauben legen fast immer zwei, die Waldschnepfe meist vier, Rebhuhn und Fasan oft zehn und mehr. Auch die Eier selbst helfen beim Bestimmen; Tauben und Eulen legen weiße Eier, der Fasan olivfarbene, die Waldschnepfe braun gefleckte. Geht ein Gelege früh verloren, legen viele Arten ein Nachgelege.

Gelege am Boden sind durch Mahd und durch Räuber wie Fuchs, Waschbär, Schwarzwild und Krähen gefährdet. Von Krähen geplünderte Eier sind meist in der Mitte aufgehackt.

Das Recht, sich Eier des Federwildes anzueignen, hat allein der Jagdausübungsberechtigte (§ 1 Abs. 5 BJagdG). Gelege von Federwild auszunehmen, ist aber nach § 22 Abs. 4 BJagdG verboten; Ausnahmen können nur die Länder zulassen.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion