Wildbiologie · Jägersprache
Raubwild
Raubwild ist die jagdrechtliche Sammelbezeichnung für bestimmte Haarwildarten, die zu den Raubtieren gehören und sich von Fleisch oder als Allesfresser ernähren, etwa Fuchs, Dachs, Marder, Iltis, Wiesel, Waschbär und Marderhund.
Was bedeutet „Raubwild“?
Raubwild ist ein Begriff des Jagdrechts, Raubtier dagegen ein Begriff der Biologie. Raubtiere bilden die Ordnung Carnivora; als Raubwild werden nur jene Raubtierarten bezeichnet, die zum Haarwild zählen und jagdlich relevant sind. Umgangssprachlich entspricht der Ausdruck am ehesten den Beutegreifern unter den Säugetieren des Reviers. Wichtig ist die doppelte Abgrenzung: Nicht jedes Raubtier ist Raubwild, und nicht jede Art, die dem Jagdrecht unterliegt, darf auch bejagt werden. So sind Wolf, Luchs, Wildkatze und Fischotter im Bundesjagdgesetz aufgeführt, frei bejagen darf man sie aber nicht. Für den Wolf gilt seit 2026, dass er nur unter eng gefassten Bedingungen bejagt werden darf.
Familien und typische Merkmale
Zum Raubwild und den geschützten Raubtieren gehören vier Familien. Bei den Hundeartigen sind Rotfuchs und Marderhund jagdlich relevant; der Rotfuchs ist das häufigste Raubwild Deutschlands. Die Marderartigen umfassen Dachs, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel sowie den streng geschützten Fischotter. Zu den Katzenartigen zählen Wildkatze und Luchs, zu den Kleinbären der Waschbär. Waschbär und Marderhund sind Neozoen, der Goldschakal wandert dagegen natürlich ein. Erkennbar ist Raubwild am Gebiss mit Fang- und Reißzähnen. Das Fell heißt Balg, der Schwanz bei vielen Arten Rute, beim Fuchs Lunte. Im Winter ist der Balg am wertvollsten.
Bejagung und Lebensweise
Das bundesrechtliche Nachtjagdverbot (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG) erfasst Raubwild nicht; Fuchs oder Waschbär dürfen danach auch nachts bejagt werden, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt. In Nordrhein-Westfalen gilt für den Fuchs eine Jagdzeit vom 16. Juli bis Ende Februar (in Niedersachsen vom 16. Juni bis 28./29. Februar); Jungfüchse dürfen in Nordrhein-Westfalen ganzjährig bejagt werden. Der Dachs hat dort vom 1. September bis 31. Dezember Jagdzeit, Jungdachse ganzjährig, der Steinmarder vom 16. Oktober bis 28./29. Februar; Waschbär (1. August bis 28. Februar) und Marderhund (1. September bis 28. Februar) haben dort ebenfalls Jagdzeiten, Jungtiere dürfen ganzjährig bejagt werden. Einsteckläufe dienen meist der balgschonenden Bejagung. Zur Lebensweise wird unter anderem geprüft, dass Dachs und Marderhund Winterruhe halten, der Marderhund in lebenslanger Einehe lebt und Hermelin und Iltis Kaninchen in den Bau folgen.
„Raubwild“ in der Jägerprüfung
Die Prüfung erwartet eine saubere Trennung von Raubtier und Raubwild sowie die Zuordnung der Arten zu ihren Familien. Beliebte Fallen sind die Verwechslung von Marderhund und Waschbär, die Gleichsetzung von Wildkatze und verwilderter Hauskatze und die Annahme, der Fischotter sei ein bejagbarer Marder. Außerdem wird gefragt, welches Raubwild Winterruhe hält, wann der Balg am besten ist und von welcher Art das Wildbret auch gegessen wird – hier lautet die Antwort Dachs.
Häufige Fragen zu „Raubwild“
Welche Tiere gehören zum Raubwild?
Typisch sind Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder, Iltis, Wiesel, Waschbär und Marderhund. Wolf, Luchs und Wildkatze werden als Großraubwild mit Schutzstatus gesondert betrachtet.
Darf Raubwild nachts bejagt werden?
Ja. Das bundesrechtliche Nachtjagdverbot gilt für Schalenwild außer Schwarzwild sowie für Federwild mit einzelnen Ausnahmen, nicht aber für Raubwild. Fuchs und Waschbär dürfen daher auch in der Nacht bejagt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Raubwild und Prädator?
Raubwild ist ein jagdrechtlicher Begriff für bestimmte Haarwildarten. Prädator ist ein ökologischer Ausdruck für jeden Beutegreifer, unabhängig davon, ob die Art dem Jagdrecht unterliegt.
„Raubwild“ kommt in 62 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Wildbiologie und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- HaarwildHaarwild ist der jagdliche Sammelbegriff für alle wildlebenden Säugetiere, die nach Bundesjagdgesetz und gegebenenfalls Landesrecht dem Jagdrecht unterliegen – im Gegensatz zum Federwild, den jagdrechtlich erfassten Vögeln.
- FuchsDer Fuchs, genauer Rotfuchs (Vulpes vulpes), ist ein Hundeartiger und das häufigste heimische Raubwild in Deutschland. Er ist ein anpassungsfähiger Kulturfolger und Allesfresser mit Schwerpunkt auf Mäusen und anderen Kleinsäugern.
- DachsDer Dachs (Meles meles) ist der größte heimische Marderartige: ein kräftiger, grabender Allesfresser mit schwarz-weiß gestreiftem Gesicht, der in weitverzweigten, oft über Generationen genutzten Bauen lebt.
- SteinmarderDer Steinmarder (Martes foina) ist ein Marderartiger aus der Gruppe des Raubwildes und ein ausgeprägter Kulturfolger; von seinem Verwandten, dem Baummarder, unterscheidet ihn vor allem der weiße, oft gegabelte Kehlfleck.
- WaschbärDer Waschbär (Procyon lotor) ist ein Kleinbär nordamerikanischer Herkunft aus der Ordnung der Raubtiere, der in Deutschland als etabliertes Neozoon und invasive gebietsfremde Art gilt.
- MarderhundDer Marderhund (Nyctereutes procyonoides), auch Enok genannt, stammt aus Ostasien und gehört zu den Hundeartigen. Hierzulande gilt er als etabliertes Neozoon und invasive Art; mit Mardern ist er nicht verwandt.
- BalgBalg ist das jägersprachliche Wort für das Fell samt Haut von Raubwild und Niederwild, etwa von Fuchs, Marder oder Hase. Beim Schalenwild heißt es Decke, beim Schwarzwild und Dachs Schwarte.
- PrädatorenmanagementPrädatorenmanagement ist die gezielte Bejagung von Fressfeinden wie Fuchs, Krähe oder Elster, um gefährdete Bodenbrüter und Niederwild zu schützen – wirksam nur zusammen mit einer Verbesserung des Lebensraums.
Weitere Begriffe aus Wildbiologie
RauschzeitRanzzeitRebhuhnRabenvögelRehwildPürzelRickePinselAlle Begriffe aus Wildbiologie