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Lexikon
Wildbiologie·Hohe Prüfungsrelevanz

Raubwild

Sammelbezeichnung für räuberisch lebende Haarwildarten, die dem Jagdrecht unterliegen.

Raubwild umfasst alle räuberisch lebenden Haarwildarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Dazu gehören Fuchs, Dachs, Marder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Waschbär, Marderhund und weitere. Die Bejagung von Raubwild ist ein wichtiger Teil der Niederwildhege.

Definition

Raubwild (Haarraubwild) bezeichnet alle dem Jagdrecht unterliegenden, räuberisch lebenden Säugetiere. Dazu zählen: Fuchs, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Waschbär, Marderhund, Nutria. Nicht zum Raubwild, sondern zum Raubzeug gehörten früher verwilderte Katzen und streunende Hunde.

Bedeutung der Raubwildbejagung

Die Bejagung von Raubwild (Prädatorenmanagement) ist ein wesentlicher Bestandteil der Niederwildhege. Insbesondere Fuchs, Waschbär und Marderhund verursachen erhebliche Verluste bei bodenbrütenden Vögeln, Feldhasen und Niederwild. Effektive Raubwildbejagung kann Niederwildbesätze signifikant verbessern.

Relevante Wildarten

Fuchs·Dachs·Marder·Waschbaer