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Wildtiermanagement

Wildtiermanagement ist die planvolle Steuerung von Wildbeständen mit Instrumenten wie Abschussplan, Streckenliste, Monitoring und Wildschadensmanagement, gestützt auf Forschung und Populationsökologie.

Was bedeutet „Wildtiermanagement“?

Wildtiermanagement verbindet Beobachtung, Planung und Bejagung zu einem Kreislauf. Zu ihm gehören die Wildtierforschung und das Wildtiermonitoring, also die laufende Erfassung von Beständen. Die wissenschaftliche Basis liefert die Populationsökologie: Nur wer die Dynamik eines Bestandes versteht, kann fundierte Abschusspläne aufstellen. In Baden-Württemberg trägt das Jagdgesetz den Begriff sogar im Namen: Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Ein solches Jagd- und Wildtiermanagementgesetz nennt als Ziele unter anderem den Schutz bedrohter Wildtierarten, die Jagd als naturnahe Nutzung des Grundeigentums und als Kulturgut sowie geeignete Instrumente des Wildtiermanagements.

Der Abschussplan als zentrales Instrument

Der Abschussplan legt fest, wie viele Stücke je Wildart, Geschlecht und Altersklasse erlegt werden sollen. Grundlage sind Wildbestandserhebung, Verbissgutachten und die Strecken der Vorjahre. In Nordrhein-Westfalen stellt der Revierinhaber den Plan auf und reicht ihn bei der Unteren Jagdbehörde ein; sie bestätigt oder setzt ihn nach Anhörung der Forstbehörde und im Benehmen mit dem Jagdbeirat fest. Er gilt dort für drei Jagdjahre und ist für Schalenwild mit Ausnahme von Reh- und Schwarzwild verbindlich. Beim Rehwild erhält die Klasse III mit Kitzen und Schmalrehen den höchsten Abschussanteil, beim Rotwild wird ein Geschlechterverhältnis der Strecke von etwa eins zu eins angestrebt.

Weitere Bausteine

Die Streckenliste dokumentiert alle erlegten und anderweitig verendeten Tiere und dient als Grundlage für künftige Planungen. In Nordrhein-Westfalen übernimmt die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildtiermanagement mehrere Aufgaben: Sie stellt eine Notzeit amtlich fest und trägt die Kosten der Fallwilduntersuchung in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern, sodass diese für Jäger kostenlos ist. Auch in Nationalparken, in denen die Jagd stark eingeschränkt ist, findet Wildmanagement statt; in Nordrhein-Westfalen regelt die oberste Jagdbehörde die Jagd dort per Verordnung, und Abschusspläne können über drei Jagdjahre gelten.

„Wildtiermanagement“ in der Jägerprüfung

Die wenigen Fragen im Bestand zielen auf die Bestandteile des Wildtiermanagements, auf die Ziele landesrechtlicher Jagd- und Wildtiermanagementgesetze und auf zuständige Untersuchungsstellen. Darüber hinaus steckt das Thema in vielen Fragen zum Abschussplan und zur Streckenliste. Häufig wird unterschätzt, dass Monitoring und Forschung genauso dazugehören wie die Bejagung.

Häufige Fragen zu „Wildtiermanagement“

Was gehört zum Wildtiermanagement?

Monitoring und Forschung, der Abschussplan, die Streckenliste und das Wildschadensmanagement. Zusammen dienen sie dazu, Wildbestände gezielt zu steuern.

Wer stellt in NRW den Abschussplan auf?

Der Jagdausübungsberechtigte, also der Revierinhaber. Die Untere Jagdbehörde bestätigt oder setzt ihn nach Anhörung der Forstbehörde und im Benehmen mit dem Jagdbeirat fest.

Welche Rolle spielt die Populationsökologie?

Sie erklärt, wie sich Bestände entwickeln, und liefert damit die Grundlage für fundierte Abschusspläne.

„Wildtiermanagement“ kommt in 4 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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