Hege
Vogelschutzgebiet
auch: SPA, Special Protection Area, EU Vogelschutzgebiet
Ein Vogelschutzgebiet (SPA, Special Protection Area) ist ein nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenes Schutzgebiet für besonders schutzwürdige Vogelarten und Zugvögel. Es ist Teil des Netzes Natura 2000.
Was ist ein „Vogelschutzgebiet“?
Vogelschutzgebiete sind Flächen, die die Mitgliedstaaten der EU zum Schutz bestimmter Vogelarten ausweisen. Die Rechtsgrundlage ist die Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG, die alle wildlebenden Vogelarten in der EU schützt. In ihrem Anhang I sind besonders schutzwürdige Arten aufgeführt, für die solche Gebiete einzurichten sind; zusätzlich dienen die Gebiete den Zugvogelarten. Die internationale Abkürzung SPA steht für Special Protection Area. Zusammen mit den FFH-Gebieten, die Lebensräume und andere Arten schützen, bilden die Vogelschutzgebiete das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Beide Schutzformen können sich auf derselben Fläche überlagern.
Jagd im Vogelschutzgebiet
Die Ausweisung als Vogelschutzgebiet bedeutet kein allgemeines Jagdverbot. Gejagt werden darf grundsätzlich weiterhin, solange die Schutzziele für die dort geschützten Vogelarten nicht beeinträchtigt werden. Für alle Natura-2000-Gebiete gilt außerdem das Verschlechterungsverbot: Der Erhaltungszustand der Schutzgüter darf sich nicht verschlechtern. Die jeweilige Schutzgebietsverordnung kann auch das Füttern von Wild einschränken; vor einer Fütterung in einem Natura-2000-Gebiet ist deshalb Rücksprache mit der unteren Jagd- oder Naturschutzbehörde sinnvoll. Welche Vogelarten die Mitgliedstaaten bejagen dürfen, legt Anhang II der Vogelschutzrichtlinie fest, etwa Stockente oder Fasan.
Einordnung zwischen den Schutzgebietskategorien
Im deutschen Flächenschutz reicht die Spanne vom Nationalpark mit stark eingeschränkter Jagd über das Naturschutzgebiet mit strengem Schutz bis zum Landschaftsschutzgebiet, in dem die Jagd meist erlaubt ist. Die Natura-2000-Gebiete, also FFH- und Vogelschutzgebiete, beruhen dagegen auf europäischem Recht. In Nordrhein-Westfalen gibt es 517 FFH-Gebiete und 29 Vogelschutzgebiete, zusammen rund 8,9 % der Landesfläche; ein Beispiel für ein Vogelschutzgebiet dort sind die Rieselfelder Münster.
„Vogelschutzgebiet“ in der Jägerprüfung
Im Sachgebiet Naturschutzrecht sollen Prüflinge die Schutzgebietskategorien auseinanderhalten und wissen, dass Natura 2000 aus FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten besteht. Wichtig ist auch, ob und unter welchen Bedingungen dort gejagt werden darf. Eine typische Fehlerquelle: Bei Vögeln ist von der Vogelschutzrichtlinie zu sprechen, nicht vom Anhang I der FFH-Richtlinie, der europäische Lebensraumtypen betrifft.
Häufige Fragen zu „Vogelschutzgebiet“
Darf man in einem Vogelschutzgebiet jagen?
Grundsätzlich ja. Sie ist zulässig, soweit die jeweilige Schutzgebietsverordnung nichts anderes bestimmt und die Erhaltungsziele der geschützten Vogelarten nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen SPA und FFH-Gebiet?
SPA ist die Abkürzung für ein Vogelschutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie. FFH-Gebiete beruhen auf der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Beide zusammen bilden Natura 2000, und eine Fläche kann beides zugleich sein.
„Vogelschutzgebiet“ kommt in 24 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- Natura 2000Natura 2000 ist das Netz der Europäischen Union aus Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Es umfasst also FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA).
- FFH-GebietEin FFH-Gebiet ist ein Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG). Es sichert bestimmte Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten und bildet zusammen mit den Vogelschutzgebieten das Netz Natura 2000.
- NaturschutzgebietEin Naturschutzgebiet (NSG) ist nach § 23 BNatSchG ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet mit besonderem Schutz von Natur und Landschaft, ausgewiesen etwa zum Erhalt von Lebensstätten und Biotopen, aus Gründen der Wissenschaft, der Naturgeschichte oder der Landeskunde oder weil das Gebiet selten, eigenartig oder von hervorragender Schönheit ist. Jagd ist dort nur nach Maßgabe der Schutzverordnung möglich.
- LandschaftsschutzgebietEin Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein nach § 26 BNatSchG durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Gebiet, das Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungswert schützt; die Jagd ist dort in der Regel erlaubt.
- NationalparkEin Nationalpark ist ein Schutzgebiet nach § 24 BNatSchG: ein großräumiges, weitgehend unzerschnittenes Gebiet von besonderer Eigenart, in dem sich die Natur in einem überwiegenden Teil möglichst ungestört entwickeln soll.
- ArtenschutzArtenschutz ist der gezielte Schutz einzelner wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch rechtliche Vorschriften, praktische Maßnahmen und wissenschaftliche Arbeit.
- FederwildFederwild ist die jagdliche Sammelbezeichnung für alle wildlebenden Vogelarten, die dem Jagdrecht unterliegen – etwa Hühnervögel, Enten, Gänse, Tauben, Schnepfen, Rabenvögel sowie Greifvögel und Falken.
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