Lexikon

Vogelschutzrichtlinie

Jagdrecht · auch EU-Vogelschutzrichtlinie

Die Vogelschutzrichtlinie ist eine EU-Richtlinie zum Schutz aller wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind.

Sie stammt von 1979; heute gilt die Fassung 2009/147/EG. Für die Arten ihres Anhangs I müssen die Mitgliedstaaten die am besten geeigneten Gebiete als Vogelschutzgebiete ausweisen; zusammen mit den FFH-Gebieten bilden sie das Netz Natura 2000. Für alle Arten gilt ein Grundschutz: Vögel dürfen grundsätzlich nicht absichtlich getötet oder gefangen, ihre Nester und Eier nicht zerstört werden. In Deutschland sind deshalb alle europäischen Vogelarten besonders geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG).

Bejagt werden dürfen grundsätzlich nur Arten ihres Anhangs II, teils in der ganzen EU, teils nur in einzelnen Mitgliedstaaten, und nicht während der Nist-, Brut- und Aufzuchtzeit; Zugvögel außerdem nicht auf dem Rückzug zu den Brutplätzen. Methoden, mit denen Vögel in Mengen oder wahllos gefangen oder getötet werden, sind verboten.

Das Bundesjagdgesetz verweist auf die Richtlinie: Die Länder dürfen Verbote für Federwild nur aus den Gründen und nach den Maßgaben ihres Artikels 9 lockern (§ 19 Abs. 2 BJagdG). Zu unterscheiden ist sie von der FFH-Richtlinie, die andere Arten und Lebensräume schützt.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion