Wildschaden
Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen, die durch Wild verursacht werden.
Wildschaden bezeichnet Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Forst, Wein- und Obstbau durch Wild. Für Wildschäden haftet der Jagdausübungsberechtigte. Die Regulierung ist eine häufige Konfliktquelle zwischen Landwirten und Jägern.
Definition
Wildschaden (§ 29 BJagdG) ist jeder Schaden, den jagdbares Wild an Grundstücken, deren Erzeugnissen oder Bewirtschaftung verursacht. Typische Wildschäden: Schwarzwild wühlt Äcker um (Sauen im Mais), Rehwild verbeißt Forstkulturen, Rotwild schält Baumrinde.
Haftung und Regulierung
Der Jagdausübungsberechtigte (Pächter) ist zum Ersatz von Wildschäden verpflichtet (§ 29 BJagdG). Der Geschädigte muss den Schaden innerhalb einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Bei Nichteinigung wird ein Wildschadensschätzer bestellt. Die Wildschadenshaftung ist ein wesentlicher Kostenfaktor der Jagdpacht.
Verwandte Begriffe