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FFH-Gebiet
auch: Fauna Flora Habitat Gebiet
Ein FFH-Gebiet ist ein Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG). Es sichert bestimmte Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten und bildet zusammen mit den Vogelschutzgebieten das Netz Natura 2000.
Was ist ein „FFH-Gebiet“?
FFH steht für Fauna, Flora und Habitat, also Tierwelt, Pflanzenwelt und Lebensraum. Grundlage ist die EU-Richtlinie 92/43/EWG. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Gebiete für Lebensräume und Arten auszuweisen, die für die Europäische Gemeinschaft besonders bedeutsam sind. FFH-Gebiete bilden gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten (SPA) nach der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Dieselbe Fläche darf gleichzeitig als FFH- und als Vogelschutzgebiet ausgewiesen sein. In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 500 Natura-2000-Gebiete, etwa im Teutoburger Wald oder im Siebengebirge.
Die Anhänge der FFH-Richtlinie
Welche Schutzgüter ein FFH-Gebiet hat, ergibt sich aus den Anhängen der Richtlinie. Anhang I führt europäische Lebensraumtypen auf, für die Schutzgebiete erforderlich sind. Anhang II nennt Tier- und Pflanzenarten, für die ebenfalls Gebiete auszuweisen sind. Diese beiden Anhänge bestimmen also die Auswahl der FFH-Gebiete. Anhang IV listet streng geschützte Arten wie Wolf, Fischotter und alle Fledermäuse; dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob ein Tier in einem Schutzgebiet lebt. Anhang V umfasst Arten, bei denen die Entnahme aus der Natur durch Managementmaßnahmen geregelt werden muss.
Was im FFH-Gebiet gilt
Für jedes FFH-Gebiet wird ein Managementplan erstellt, der Schutzziele und Maßnahmen festlegt. Zentral ist das Verschlechterungsverbot: Der Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten darf nicht schlechter werden. Pläne und Projekte, die das Gebiet betreffen, müssen vorab eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchlaufen. Die Jagd ist in Natura-2000-Gebieten nicht grundsätzlich verboten. Sie bleibt zulässig, solange sie die Erhaltungsziele nicht beeinträchtigt. Damit unterscheidet sich ein FFH-Gebiet von einem Nationalpark, in dem die Jagd stark eingeschränkt ist.
„FFH-Gebiet“ in der Jägerprüfung
Im Naturschutzrecht wird vor allem nach der Begriffsbestimmung gefragt: FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete aufgrund einer EU-Richtlinie. Außerdem sollen Prüflinge wissen, dass sie Teil von Natura 2000 sind und dass für ihre Schutzgüter ein Verschlechterungsverbot gilt. Hilfreich ist, die Zuordnung der Anhänge sicher zu beherrschen. Ein typischer Fehler ist, FFH-Gebiete mit nationalen Kategorien wie Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet gleichzusetzen oder anzunehmen, dort sei jede Jagd verboten.
Häufige Fragen zu „FFH-Gebiet“
Darf man in einem FFH-Gebiet jagen?
Grundsätzlich ja. Die Jagd ist in Natura-2000-Gebieten erlaubt, solange sie die Schutzziele des Gebiets nicht beeinträchtigt.
Was ist der Unterschied zwischen FFH-Gebiet und Natura 2000?
Natura 2000 ist das Netz aller europäischen Schutzgebiete. Es setzt sich aus FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten zusammen; das FFH-Gebiet ist also ein Baustein dieses Netzes.
Was bedeutet das Verschlechterungsverbot?
Der Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten, für die das Gebiet ausgewiesen wurde, darf nicht abnehmen. Deshalb werden Vorhaben vorher auf ihre Verträglichkeit geprüft.
„FFH-Gebiet“ kommt in 4 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- Natura 2000Natura 2000 ist das Netz der Europäischen Union aus Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Es umfasst also FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA).
- VogelschutzgebietEin Vogelschutzgebiet (SPA, Special Protection Area) ist ein nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenes Schutzgebiet für besonders schutzwürdige Vogelarten und Zugvögel. Es ist Teil des Netzes Natura 2000.
- NaturschutzgebietEin Naturschutzgebiet (NSG) ist nach § 23 BNatSchG ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet mit besonderem Schutz von Natur und Landschaft, ausgewiesen etwa zum Erhalt von Lebensstätten und Biotopen, aus Gründen der Wissenschaft, der Naturgeschichte oder der Landeskunde oder weil das Gebiet selten, eigenartig oder von hervorragender Schönheit ist. Jagd ist dort nur nach Maßgabe der Schutzverordnung möglich.
- LandschaftsschutzgebietEin Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein nach § 26 BNatSchG durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Gebiet, das Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungswert schützt; die Jagd ist dort in der Regel erlaubt.
- NationalparkEin Nationalpark ist ein Schutzgebiet nach § 24 BNatSchG: ein großräumiges, weitgehend unzerschnittenes Gebiet von besonderer Eigenart, in dem sich die Natur in einem überwiegenden Teil möglichst ungestört entwickeln soll.
- ArtenschutzArtenschutz ist der gezielte Schutz einzelner wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch rechtliche Vorschriften, praktische Maßnahmen und wissenschaftliche Arbeit.
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