Gatter
Eingezäuntes Wildgehege zur Haltung, zum Schutz oder zur Bejagung von Schalenwild.
Ein Gatter ist ein durch Zäune vollständig umschlossenes Gehege, in dem Schalenwild gehalten oder bejagt wird. Im jagdlichen Kontext unterscheidet man Jagdgatter, Hegegatter und Wildfanggatter. Gatterjagden sind in Deutschland tierschutzrechtlich umstritten und in vielen Bundesländern stark eingeschränkt.
Definition
Als Gatter bezeichnet man im Jagdwesen ein durch Zäune vollständig umschlossenes Wildgehege. Je nach Zweck unterscheidet man: Jagdgatter (zur Schalenwildjagd im eingezäunten Bereich), Hegegatter (zum Schutz von Jungpflanzen vor Wildverbiss), Wildfanggatter (zum Einfangen und Umsetzen von Wildtieren) sowie Beobachtungsgatter für Wildbiologieforschung.
Rechtliche Grundlagen
Gatterjagden sind nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich zulässig, wenn das Gehege eine landesrechtlich festgelegte Mindestgröße aufweist. Viele Bundesländer haben Gatterjagden jedoch aus Tierschutzgründen stark eingeschränkt oder verboten. Für die Haltung von Wild im Gatter gelten besondere Anforderungen des Tierschutzgesetzes.
Prüfungswissen
In der Jägerprüfung sind Gatter als Teil von Jagdrecht und Hege relevant. Merke: Gatterwild ist jagdrechtlich unterschiedlich eingestuft, je nach Gehegegröße und Landesrecht. Hegegatter dienen dem Schutz von Wildpflanzen vor Verbiss und sind praxisrelevant für die Reviergestaltung.
Verwandte Begriffe