Jagdpraxis

Trichinenprobe

auch: Trichinenuntersuchung

Die Trichinenprobe ist eine Muskelprobe, die bei trichinenpflichtigem Wild wie Schwarzwild, Dachs oder Waschbär entnommen und amtlich auf Trichinen untersucht wird, bevor das Wildbret verzehrt werden darf.

Was ist eine „Trichinenprobe“?

Trichinen zählen zu den Innenparasiten des Wildes. Für bestimmte Wildarten schreibt das Gesetz bei bestimmten Wildarten eine Trichinenuntersuchung vor, und die Trichinenprobe ist das Material dafür. Betroffen sind alle Allesfresser und Fleischfresser, vor allem Schwarzwild, Waschbär, Dachs, Nutria und Marderhund. Erst wenn die Untersuchung ohne Befund bleibt und das Stück freigegeben ist, darf das Wildbret gegessen oder weitergegeben werden. Das gilt auch dann, wenn keine bedenklichen Merkmale vorliegen, wenn nur Teile verwertet werden oder wenn der Jäger das Fleisch selbst isst. Wer Wild vorsätzlich vor Abschluss der Trichinenuntersuchung an Verbraucher abgibt, macht sich strafbar; es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, fahrlässiges Handeln ist eine Ordnungswidrigkeit (§§ 23, 24 Tier-LMHV in Verbindung mit §§ 59, 60 LFGB).

Entnahme und Kennzeichnung der Probe

Die Trichinenprobe ist der letzte der sieben Schritte beim Aufbrechen, nach dem Entnehmen der Organe. Genommen werden zwei etwa haselnussgroße Stücke: eines vom Zwerchfellpfeiler und eines aus der Unterarmmuskulatur des Vorderlaufs. Der Zwerchfellpfeiler ist dabei die wichtigste Entnahmestelle beim Schwarzwild und darf beim Aufbrechen nicht entfernt werden. Die Proben kommen in einen Probenbeutel. Zur Kennzeichnung dient die amtlich nummerierte Wildmarke: Ein Teil bleibt am Wildkörper, der andere begleitet die Probe. So lassen sich Stück und Befund eindeutig einander zuordnen. Selbst entnehmen darf ein Jäger die Proben nur, wenn er geschult ist und die zuständige Veterinärbehörde ihn damit beauftragt hat.

Was bis zum Befund gilt

Solange das Ergebnis aussteht, bleibt das ganze Stück gesperrt – auch Innereien wie die Leber dürfen erst nach einem negativen Befund verschenkt werden. Stücke, die gar nicht verwertet werden, etwa wegen zu geringen Gewichts, müssen nicht untersucht werden. Auch verunfalltes Schwarzwild ist zu bergen und auf Trichinen untersuchen zu lassen. Gibt der Jäger Wild ohne vorherige Anmeldung an einen Einzelhandelsbetrieb ab, muss der Wildursprungsschein vollständig sein und der Übernehmer durch Unterschrift erklären, die Trichinenuntersuchung zu übernehmen.

„Trichinenprobe“ in der Jägerprüfung

Sehr oft geht es in der Prüfung um den Dachs: Obwohl er keine bedenklichen Merkmale zeigt, ist er vor dem Verzehr zu untersuchen. Weitere Schwerpunkte sind die Entnahmestellen, die Voraussetzungen für die eigene Probenahme und die Frage, wann die Leber eines Wildschweins weitergegeben werden darf. Häufige Fehler: den Zwerchfellpfeiler beim Aufbrechen mit herausschneiden oder die Probe als letzten Schritt vergessen.

Häufige Fragen zu „Trichinenprobe“

Bei welchen Wildarten ist eine Trichinenprobe Pflicht?

Bei Wildschweinen, Dachsen und anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können, etwa Waschbär oder Marderhund (§ 2b und § 4 Tier-LMHV).

Wo wird die Trichinenprobe entnommen?

Am Zwerchfellpfeiler und an der Unterarmmuskulatur des Vorderlaufs, jeweils etwa haselnussgroß. Beide Proben werden verpackt und über die Wildmarke dem Stück zugeordnet.

Darf man einen Dachs ohne Trichinenuntersuchung essen?

Nein. Auch wenn keine bedenklichen Merkmale vorliegen, darf Dachswildbret erst nach durchgeführter Untersuchung und Freigabe verzehrt werden.

„Trichinenprobe“ kommt in 26 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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