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Repellent

auch: Wildvergrämungsmittel, Verbissschutzmittel, Repellentien

Ein Repellent ist ein chemisches Wildvergrämungsmittel, das Wild durch Geruch oder Geschmack von Kulturen und jungen Pflanzen fernhalten soll. Seine Wirkung ist begrenzt und muss regelmäßig erneuert werden.

Was ist ein „Repellent“?

Das Wort bezeichnet ein abschreckendes Mittel; die Mehrzahl lautet Repellentien. In der Wildschadensverhütung gehören Repellentien zum chemischen Schutz. Man unterscheidet zwei Wirkprinzipien: Vergrämungsmittel arbeiten mit Duftstoffen und sollen Wild von ganzen Flächen fernhalten. Verbissschutzmittel wirken über den Geschmack und werden direkt auf Knospen und Triebe aufgebracht, damit das Wild sie nicht annimmt. Ausgebracht werden sie etwa als Spritzmittel, als Duftwolken oder als Streichmittel auf den Terminalknospen junger Bäume.

Einsatz und Grenzen in der Wildschadensverhütung

Repellentien sind nur ein Baustein unter mehreren Schutzmaßnahmen. Zum Einzelschutz zählen Wuchshüllen, Drahthosen, Kunststoffspiralen und Drahtkegel, zum Flächenschutz Elektro- oder Fangzäune um Kultur- und Forstflächen. Als bester Schutz gelten Wildzäune. Chemische Mittel haben dagegen nur eine begrenzte Wirkung und müssen regelmäßig nachbehandelt werden, vor allem nach Regen. Sinnvoll sind sie im Zusammenspiel mit anderen Maßnahmen. Gegen Schäden durch Schwarzwild auf Grünland empfiehlt sich etwa, die Fläche zu mähen und das Mähgut abzuräumen, Vergrämungsmittel einzusetzen und den Bestand zu verringern. Ablenkungsflächen wie Wildäcker können das Wild zusätzlich von gefährdeten Bereichen weglenken.

Wer ist für die Schadensverhütung zuständig?

Zur Wildschadensverhütung dürfen nach § 26 BJagdG sowohl der Jagdausübungsberechtigte als auch Eigentümer oder Nutzungsberechtigte das Wild von den Flächen fernhalten; bei Sonderkulturen wie Obstgärten oder Baumschulen wird Wildschaden ohne übliche Schutzvorrichtungen in der Regel nicht ersetzt (§ 32 Abs. 2 BJagdG). Nach § 29 Abs. 1 BJagdG ist Wildschaden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen zu ersetzen. Für Schäden durch Feldhasen, Krähen oder Tauben besteht nach Bundesrecht keine Ersatzpflicht; die Länder können die Ersatzpflicht aber auf weiteres Wild ausdehnen.

„Repellent“ in der Jägerprüfung

Der Begriff ist im Sachgebiet Wildschäden und Wildschadensverhütung angesiedelt. Er wird gebraucht, wenn Maßnahmen gegen Verbiss, Fegen oder Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen verglichen werden sollen. Gefragt wird etwa, wie sich Schwarzwildschäden auf Grünland verringern lassen; dort gehört der Einsatz von Wildvergrämungsmitteln zu den richtigen Antworten. Wichtig ist, die begrenzte Dauer der Wirkung zu kennen und chemischen von mechanischem Schutz abzugrenzen.

Häufige Fragen zu „Repellent“

Wie lange wirken Wildvergrämungsmittel?

Nur begrenzt. Sie müssen regelmäßig erneuert werden, besonders nachdem es geregnet hat.

Was ist der Unterschied zwischen Vergrämungsmittel und Verbissschutzmittel?

Vergrämungsmittel sind Duftstoffe, die Wild von einer Fläche fernhalten sollen. Verbissschutzmittel werden auf Knospen und Triebe aufgetragen und schmecken dem Wild so schlecht, dass es sie meidet.

„Repellent“ kommt in 1 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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