Wildbiologie
Iltis
auch: Mustela putorius, Europäischer Iltis, Stinkmarder
Der Iltis (Mustela putorius) ist ein kräftiger, dämmerungs- und nachtaktiver Marderartiger mit heller Gesichtsmaske und stark riechendem Analdrüsensekret; er ist die Wildform des Frettchens.
Was ist ein Iltis?
Der Europäische Iltis gehört zu den Raubtieren und dort zur Familie der Marderartigen. Innerhalb dieser Familie steht er in der Gattung Mustela und ist damit näher mit den Wieseln verwandt als mit Stein- und Baummarder, die zur Gattung Martes zählen. Jagdlich gehört er zum heimischen Raubwild. Wegen seines übel riechenden Sekrets wird er auch Stinkmarder genannt; das Sekret dient ihm zur Verteidigung und zum Markieren. Aus dem Iltis wurde das Frettchen gezüchtet, das Jäger beim Frettieren in Kaninchenbaue schicken.
Erkennungsmerkmale und Lebensweise
Der Iltis wirkt gedrungen und dunkel meliert, mit auffälliger heller Gesichtsmaske und hellen Ohrrändern. Er ist kräftiger als Hermelin und Mauswiesel; vom Steinmarder unterscheidet ihn die Maske, denn dieser zeigt stattdessen einen Kehlfleck. Aktiv ist er vor allem in der Dämmerung und nachts. Er lebt in strukturreicher Kulturlandschaft, an Feuchtgebieten, Waldrändern, Hecken und in Hofnähe und versteckt sich in Bauen, Holzstapeln, Steinriegeln oder Scheunen. Seine Nahrung ist vielseitig: Frösche und andere Amphibien, Mäuse, Wanderratten, Vögel und Eier, dazu Insekten, Aas, Wildkaninchen und Junghasen. Häufig legt er Vorräte an. Die Jungen kommen blind und mit wolligem Haar zur Welt.
Jagdliche Einordnung nach Landesrecht
Als Beutegreifer kann der Iltis Niederwild wie Hasen, Rebhühner und Fasane sowie Entengelege und Küken beeinträchtigen. Ob und wann er bejagt werden darf, ist sehr unterschiedlich geregelt. Nach den Übersichten für die Saison 2025/2026 hat er etwa in Brandenburg, Berlin, Hamburg und Hessen keine Jagdzeit. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen hat er vom 1. August bis 28. Februar Jagdzeit, in Baden-Württemberg vom 1. Oktober bis 15. Februar. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Grundeigentümer oder Nutzer eines befriedeten Bezirks unter anderem Iltisse fangen und töten, wenn sie die nötige Sachkunde nachweisen. Maßgeblich ist stets die aktuelle Landesverordnung.
„Iltis“ in der Jägerprüfung
Typisch sind Aufgaben zur Stammform des Frettchens, zu Nahrung und Vorratshaltung, zur Bezeichnung Stinkmarder und zu Arten, die für die Staupe empfänglich sind. Außerdem wird gefragt, welches Raubwild Kaninchen in den Bau folgt und welche Arten Entengelege plündern. In den Ländern kommen Jagd- und Schonzeiten sowie Regeln für befriedete Bezirke hinzu. Häufige Fehler: den Iltis der Gattung Martes zuordnen oder ihn mit dem Frettchen gleichsetzen.
Häufige Fragen zu „Iltis“
Was ist der Unterschied zwischen Iltis und Frettchen?
Der Iltis ist die Wildform, das Frettchen die daraus gezüchtete Haustierform. Beim Frettieren wird nur das Frettchen eingesetzt, um Wildkaninchen aus dem Bau zu treiben.
Warum heißt der Iltis Stinkmarder?
Er besitzt Analdrüsen, deren stark riechendes Sekret er zur Verteidigung und zum Markieren einsetzt. An Ruheplätzen fällt der Geruch oft auf.
Wie unterscheidet man Iltis und Steinmarder?
Der Iltis ist gedrungen, dunkel meliert und hat eine helle Gesichtsmaske. Der Steinmarder wirkt schlanker und größer und trägt statt der Maske einen Kehlfleck.
„Iltis“ kommt in 35 Prüfungsfragen vor
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Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- HermelinDas Hermelin (Mustela erminea), auch Großes Wiesel genannt, ist ein kleiner Marderartiger, der sich vom Mauswiesel vor allem durch die ganzjährig schwarze Schwanzspitze unterscheidet und im Winter oft ein weißes Haarkleid trägt.
- MauswieselDas Mauswiesel (Mustela nivalis), auch Kleines Wiesel genannt, ist das kleinste heimische Raubtier. Es gehört zu den Marderartigen und hat eine kurze Rute ohne schwarze Spitze.
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- BaummarderDer Baummarder (Martes martes), im Volksmund auch Edelmarder, ist ein waldgebundener Marder mit gelblichem, meist ungegabeltem Kehlfleck, dunkler Nase und sehr guter Kletterfähigkeit.
- RaubwildRaubwild ist die jagdrechtliche Sammelbezeichnung für bestimmte Haarwildarten, die zu den Raubtieren gehören und sich von Fleisch oder als Allesfresser ernähren, etwa Fuchs, Dachs, Marder, Iltis, Wiesel, Waschbär und Marderhund.
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- Befriedeter BezirkEin befriedeter Bezirk ist eine Fläche, auf der nach § 6 BJagdG die Jagd ruht, etwa Hofräume, Hausgärten oder Friedhöfe; die Einzelheiten legen die Länder fest.
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