Wildbiologie · Jägersprache
Wolf
auch: Canis lupus
Der Wolf (Canis lupus) ist der größte wild lebende Vertreter der Hundeartigen in Deutschland; er lebt im Rudel als Familienverband und unterliegt nach aktuellem Bundesrecht besonderen jagdrechtlichen Vorschriften.
Was ist ein Wolf?
Der Wolf gehört zur Ordnung der Raubtiere und zur Familie der Hundeartigen. Seit Beginn der 2000er Jahre ist er nach Deutschland zurückgekehrt und breitet sich durch Schutz und Wiederbesiedlung aus. Er ist weder ein verwilderter Haushund noch ein großer Fuchs, sondern eine eigene Wildart. Die Jägersprache nennt das männliche Tier Rüde, das weibliche Fähe, die Jungen Welpen, den Schwanz Rute und den Kot Losung. Das Rudel ist ein Familienverband, der große Territorien nutzt. Wölfe jagen meist gemeinsam als ausdauernde Verfolgungsjäger. Nach etwa neun Wochen Tragzeit bringt die Fähe die Welpen zur Welt.
Körperbau, Fährte und Nahrung
Mit rund 60 bis 90 Zentimetern Schulterhöhe und häufig 30 bis 50 Kilogramm ist der Wolf deutlich größer als der Fuchs, der auf etwa 35 bis 40 Zentimeter und 4 bis 10 Kilogramm kommt. Die Ohren wirken im Verhältnis zum Kopf klein, die Rute wird meist hängend getragen. Seine Fährte ist groß und kompakt, und oft zieht er im geradlinigen Schnurlauf durchs Gelände. Wie alle Caniden hat er 42 Zähne mit kräftigen Fang- und Reißzähnen. In Deutschland frisst er überwiegend wild lebende Huftiere, also Schalenwild bis zur Größe eines Elchs, daneben Haustiere wie Schafe, Aas und Kleinsäuger, gelegentlich auch Früchte.
Aktuelle Rechtslage
Das Bundesjagdgesetz führt den Wolf heute in § 2 als Haarwild, das dem Jagdrecht unterliegt. Die §§ 22b bis 22f BJagdG enthalten besondere Regeln. Frei bejagbar ist er dadurch nicht; Maßnahmen sind an behördliche Vorgaben, seinen Erhaltungszustand und das Management gebunden. Wildlebende Wölfe zu füttern ist nach § 22c verboten. Wer einen Wolf erlegt hat oder als Jagdausübungsberechtigter einen toten Wolf findet, muss dies nach § 22d BJagdG unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen; der Jagdausübungsberechtigte hat Untersuchung und Probennahme zu ermöglichen. Hybriden aus Wolf und Hund sind nach § 22f auf behördliche Anordnung vom Jagdausübungsberechtigten zu erlegen.
„Wolf“ in der Jägerprüfung
Abgefragt werden Tragzeit, Sozial- und Jagdverhalten, Nahrung und die Unterscheidung von Fuchs und Hund. Beim Recht ist Vorsicht geboten: Ältere Fragen gehen noch davon aus, dass der Wolf nicht dem Jagdrecht unterliegt oder als Art ohne Jagdzeit ganzjährig geschont ist. Maßgeblich ist immer die aktuelle Rechtslage, die zudem landesrechtlich ergänzt sein kann. Häufiger Fehler ist der Schluss, eine Art im Jagdrecht dürfe automatisch bejagt werden.
Häufige Fragen zu „Wolf“
Darf man in Deutschland Wölfe jagen?
Der Wolf steht inzwischen im Bundesjagdgesetz, darf aber nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen und behördlichen Vorgaben bejagt werden. Eine freie Bejagung gibt es nicht.
Was muss ich tun, wenn ich einen toten Wolf finde?
Wer als Jagdausübungsberechtigter einen toten Wolf findet, muss dies nach § 22d Abs. 1 BJagdG unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen. Außerdem muss man ermöglichen, dass der Kadaver untersucht und beprobt wird.
Wovon ernährt sich der Wolf?
Hauptsächlich von wild lebendem Schalenwild. Hinzu kommen Nutztiere wie Schafe, Aas, Kleinsäuger und gelegentlich pflanzliche Kost.
„Wolf“ kommt in 18 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Wildbiologie und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- FuchsDer Fuchs, genauer Rotfuchs (Vulpes vulpes), ist ein Hundeartiger und das häufigste heimische Raubwild in Deutschland. Er ist ein anpassungsfähiger Kulturfolger und Allesfresser mit Schwerpunkt auf Mäusen und anderen Kleinsäugern.
- LuchsDer Luchs, genauer Eurasischer Luchs (Lynx lynx), ist Europas größte Katze und ein streng geschützter Lauer- und Pirschjäger mit Pinselohren, Backenbart, Stummelwedel und Tellertatzen.
- GoldschakalDer Goldschakal (Canis aureus) gehört zu den Hundeartigen, ist mittelgroß und dehnt sein Verbreitungsgebiet seit Jahrzehnten aus eigener Kraft nach Mittel- und Westeuropa aus. Er ist kein Neozoon und steht nicht im Bundesjagdgesetz.
- MarderhundDer Marderhund (Nyctereutes procyonoides), auch Enok genannt, stammt aus Ostasien und gehört zu den Hundeartigen. Hierzulande gilt er als etabliertes Neozoon und invasive Art; mit Mardern ist er nicht verwandt.
- RaubwildRaubwild ist die jagdrechtliche Sammelbezeichnung für bestimmte Haarwildarten, die zu den Raubtieren gehören und sich von Fleisch oder als Allesfresser ernähren, etwa Fuchs, Dachs, Marder, Iltis, Wiesel, Waschbär und Marderhund.
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- GrünbrückeEine Grünbrücke ist eine naturnah bepflanzte Überführung über eine Autobahn, auf der Wildtiere den Verkehrsweg queren können. Sie wirkt der Zerschneidung von Lebensräumen entgegen.
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