FFH-Richtlinie
Die FFH-Richtlinie ist eine EU-Richtlinie von 1992, die natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten in Europa schützt.
FFH steht für Fauna, Flora und Habitat; amtlich ist es die Richtlinie 92/43/EWG. Sie soll die biologische Vielfalt in der Europäischen Union sichern. Dafür bilden die nach ihr ausgewiesenen Schutzgebiete, die FFH-Gebiete, zusammen mit den Vogelschutzgebieten das Netz Natura 2000.
Ihre Anhänge sind gestuft: Anhang I nennt Lebensraumtypen und Anhang II Arten, für deren Erhalt Schutzgebiete auszuweisen sind. Arten des Anhangs IV sind streng zu schützen, etwa Luchs, Wildkatze, Fischotter und alle Fledermäuse. Bei Arten des Anhangs V kann die Entnahme aus der Natur durch Verwaltungsmaßnahmen geregelt werden; dorthin wurde der Wolf 2025 herabgestuft.
In Deutschland ist die Richtlinie vor allem im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt; Arten des Anhangs IV gelten dort als streng geschützt (§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG). Für die Jagd betrifft das etwa Luchs und Wildkatze, die nach Bundesrecht dem Jagdrecht unterliegen, aber keine Jagdzeit haben.