Hege
Nationalpark
auch: Nationalparkgebiet, Prozessschutzgebiet
Ein Nationalpark ist ein Schutzgebiet nach § 24 BNatSchG: ein großräumiges, weitgehend unzerschnittenes Gebiet von besonderer Eigenart, in dem sich die Natur in einem überwiegenden Teil möglichst ungestört entwickeln soll.
Was ist ein Nationalpark?
Nationalparke zählen wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke und Biosphärenreservate zu den Schutzgebieten des Bundesnaturschutzgesetzes. Kennzeichnend sind Großflächigkeit und besondere Eigenart. Überwiegend erfüllen sie die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes und befinden sich in einem vom Menschen kaum beeinflussten Zustand oder sollen sich dorthin entwickeln. Leitgedanke ist der Prozessschutz, oft zusammengefasst als „Natur Natur sein lassen“. Bekannte Beispiele sind der Nationalpark Bayerischer Wald, der Harz und die Wattenmeer-Nationalparke; in Nordrhein-Westfalen besteht seit 2004 der Nationalpark Eifel mit rund 10.770 ha.
Zonierung und Regeln im Nationalpark
Ein Nationalpark ist großräumig und möglichst unzerschnitten. Mindestens 75 Prozent seiner Fläche sollen Kernzone sein, in der nicht eingegriffen wird. Die Randzone dient Besucherlenkung und Management. Besucher dürfen sich nur auf Wegen bewegen, Hunde sind an der Leine zu führen. Durch diese Ordnung unterscheidet sich der Nationalpark deutlich vom Landschafts- und vom Naturschutzgebiet, in denen sich Einschränkungen der Jagd nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung richten.
Jagd im Nationalpark
Die Jagd ist im Nationalpark stark eingeschränkt oder ganz verboten. Ob und in welchem Umfang Wildbestände dort reguliert werden, etwa beim Rotwild, regelt das jeweilige Nationalparkrecht. Ein Nationalpark ist ein nationales Schutzgebiet; davon zu trennen ist das europäische Netz Natura 2000 aus FFH- und Vogelschutzgebieten.
„Nationalpark“ in der Jägerprüfung
Die Prüfung fragt vor allem nach den Schutzkategorien des Bundesnaturschutzgesetzes: Sie sollen aufgezählt und die gesetzlichen Merkmale eines Nationalparks erkannt werden, also Großräumigkeit, besondere Eigenart und ungestörte Naturvorgänge. Eine Fehlerquelle ist die Verwechslung mit dem ähnlich klingenden Naturpark, der im Gesetz als eigene Kategorie daneben steht.
Häufige Fragen zu „Nationalpark“
Darf man in einem Nationalpark jagen?
Nur sehr eingeschränkt oder gar nicht. Ob und wie Wildbestände dort reguliert werden, etwa beim Rotwild, regelt das jeweilige Nationalparkrecht.
Was ist der Unterschied zwischen Nationalpark und Naturschutzgebiet?
Beide stehen unter strengem Schutz, doch der Nationalpark ist großräumiger und auf möglichst ungestörte Naturvorgänge ausgerichtet. Im Nationalpark sind wirtschaftliche Nutzungen wie die Jagd weitgehend ausgeschlossen, im Naturschutzgebiet richten sich Einschränkungen der Jagd nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung.
Wie groß soll die Kernzone eines Nationalparks sein?
Nach den internationalen IUCN-Kriterien sollen mindestens drei Viertel der Fläche Kernzone ohne menschliche Eingriffe sein; § 24 BNatSchG verlangt dies für den überwiegenden Teil des Gebiets.
„Nationalpark“ kommt in 11 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- NaturschutzgebietEin Naturschutzgebiet (NSG) ist nach § 23 BNatSchG ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet mit besonderem Schutz von Natur und Landschaft, ausgewiesen etwa zum Erhalt von Lebensstätten und Biotopen, aus Gründen der Wissenschaft, der Naturgeschichte oder der Landeskunde oder weil das Gebiet selten, eigenartig oder von hervorragender Schönheit ist. Jagd ist dort nur nach Maßgabe der Schutzverordnung möglich.
- LandschaftsschutzgebietEin Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein nach § 26 BNatSchG durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Gebiet, das Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungswert schützt; die Jagd ist dort in der Regel erlaubt.
- BiosphärenreservatEin Biosphärenreservat ist ein großräumiges Schutzgebiet nach § 25 BNatSchG, in dem eine durch traditionelle Nutzung geprägte Landschaft erhalten und naturschonendes Wirtschaften modellhaft erprobt wird.
- Natura 2000Natura 2000 ist das Netz der Europäischen Union aus Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Es umfasst also FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA).
- NaturschutzNaturschutz umfasst alle rechtlichen und praktischen Maßnahmen, die Arten, Lebensräume und Landschaft erhalten. Über die Hege, die nach dem Bundesjagdgesetz auch die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes umfasst, ist die Jagd eng mit dem Naturschutz verbunden.
- FFH-GebietEin FFH-Gebiet ist ein Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG). Es sichert bestimmte Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten und bildet zusammen mit den Vogelschutzgebieten das Netz Natura 2000.
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