Hege

Landschaftsschutzgebiet

auch: LSG

Ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein nach § 26 BNatSchG durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Gebiet, das Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungswert schützt; die Jagd ist dort in der Regel erlaubt.

Was ist ein „Landschaftsschutzgebiet“?

Das Landschaftsschutzgebiet ist eine der Schutzgebietskategorien des Bundesnaturschutzgesetzes und wird nach § 26 BNatSchG per Verordnung festgesetzt. Das Gesetz nennt drei mögliche Schutzgründe. Erstens die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die dauerhafte Nutzbarkeit der Naturgüter, einschließlich der Lebensräume bestimmter wildlebender Arten. Zweitens die Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer Landschaft oder ihre kulturhistorische Bedeutung. Drittens ihr besonderer Wert für die Erholung. Im Vordergrund steht damit der Charakter einer Landschaft, weniger der strenge Schutz einzelner Arten.

Schutzintensität und Nutzung

Verglichen mit dem Naturschutzgebiet ist der Schutz schwächer. Bebauung und störende Eingriffe sind eingeschränkt, Land- und Forstwirtschaft bleiben aber grundsätzlich möglich. Landschaftsschutzgebiete umfassen oft sehr große Flächen und umschließen Naturschutzgebiete häufig als Pufferzone. In Nordrhein-Westfalen ist der Anteil der Landschaftsschutzgebiete an der Landesfläche überdurchschnittlich hoch. Auch Naturparke bestehen überwiegend aus Landschafts- oder Naturschutzgebieten. Biosphärenreservate entsprechen zu wesentlichen Teilen einem Naturschutzgebiet, im Rest überwiegend einem LSG.

Jagd im Landschaftsschutzgebiet

Für Jäger ist entscheidend, dass die Jagd im LSG in der Regel ohne Einschränkungen ausgeübt werden darf. Im Naturschutzgebiet und im Nationalpark können die Schutzvorschriften die Jagd dagegen deutlich stärker beschränken. Welche Einschränkungen gelten, ergibt sich in allen Fällen aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Unabhängig davon gelten gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG auch ohne eigenes Ausweisungsverfahren; Handlungen, die sie zerstören oder sonst erheblich beeinträchtigen können, sind verboten.

„Landschaftsschutzgebiet“ in der Jägerprüfung

Häufig werden die Schutzgebietskategorien des Bundesnaturschutzgesetzes abgefragt, etwa als Aufzählung von Nationalpark, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark und Biosphärenreservat. Andere Fragen beschreiben die gesetzlichen Merkmale und verlangen die passende Kategorie. Eine klassische mündliche Frage ist der Unterschied zwischen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet. Fehler entstehen, wenn Naturpark und Landschaftsschutzgebiet gleichgesetzt oder die Jagdmöglichkeiten verwechselt werden.

Häufige Fragen zu „Landschaftsschutzgebiet“

Darf man im Landschaftsschutzgebiet jagen?

In der Regel ja, und zwar ohne besondere Einschränkungen. Verbindlich ist aber immer die Verordnung, mit der das jeweilige Gebiet ausgewiesen wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet?

Das Naturschutzgebiet genießt strengeren Schutz; ob und in welchem Umfang dort gejagt werden darf, legt die jeweilige Schutzgebietsverordnung fest. Das Landschaftsschutzgebiet schützt vor allem Landschaftscharakter und Erholungsfunktion, erlaubt Landwirtschaft und in der Regel auch die Jagd.

Welche Rechtsgrundlage hat das Landschaftsschutzgebiet?

Es beruht auf § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes und wird durch Rechtsverordnung festgesetzt. Nach § 20 Abs. 2 BNatSchG zählt es zu den Schutzgebieten.

„Landschaftsschutzgebiet“ kommt in 12 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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