Hege
Landschaftsschutzgebiet
auch: LSG
Ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein nach § 26 BNatSchG durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Gebiet, das Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungswert schützt; die Jagd ist dort in der Regel erlaubt.
Was ist ein „Landschaftsschutzgebiet“?
Das Landschaftsschutzgebiet ist eine der Schutzgebietskategorien des Bundesnaturschutzgesetzes und wird nach § 26 BNatSchG per Verordnung festgesetzt. Das Gesetz nennt drei mögliche Schutzgründe. Erstens die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die dauerhafte Nutzbarkeit der Naturgüter, einschließlich der Lebensräume bestimmter wildlebender Arten. Zweitens die Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer Landschaft oder ihre kulturhistorische Bedeutung. Drittens ihr besonderer Wert für die Erholung. Im Vordergrund steht damit der Charakter einer Landschaft, weniger der strenge Schutz einzelner Arten.
Schutzintensität und Nutzung
Verglichen mit dem Naturschutzgebiet ist der Schutz schwächer. Bebauung und störende Eingriffe sind eingeschränkt, Land- und Forstwirtschaft bleiben aber grundsätzlich möglich. Landschaftsschutzgebiete umfassen oft sehr große Flächen und umschließen Naturschutzgebiete häufig als Pufferzone. In Nordrhein-Westfalen ist der Anteil der Landschaftsschutzgebiete an der Landesfläche überdurchschnittlich hoch. Auch Naturparke bestehen überwiegend aus Landschafts- oder Naturschutzgebieten. Biosphärenreservate entsprechen zu wesentlichen Teilen einem Naturschutzgebiet, im Rest überwiegend einem LSG.
Jagd im Landschaftsschutzgebiet
Für Jäger ist entscheidend, dass die Jagd im LSG in der Regel ohne Einschränkungen ausgeübt werden darf. Im Naturschutzgebiet und im Nationalpark können die Schutzvorschriften die Jagd dagegen deutlich stärker beschränken. Welche Einschränkungen gelten, ergibt sich in allen Fällen aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Unabhängig davon gelten gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG auch ohne eigenes Ausweisungsverfahren; Handlungen, die sie zerstören oder sonst erheblich beeinträchtigen können, sind verboten.
„Landschaftsschutzgebiet“ in der Jägerprüfung
Häufig werden die Schutzgebietskategorien des Bundesnaturschutzgesetzes abgefragt, etwa als Aufzählung von Nationalpark, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark und Biosphärenreservat. Andere Fragen beschreiben die gesetzlichen Merkmale und verlangen die passende Kategorie. Eine klassische mündliche Frage ist der Unterschied zwischen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet. Fehler entstehen, wenn Naturpark und Landschaftsschutzgebiet gleichgesetzt oder die Jagdmöglichkeiten verwechselt werden.
Häufige Fragen zu „Landschaftsschutzgebiet“
Darf man im Landschaftsschutzgebiet jagen?
In der Regel ja, und zwar ohne besondere Einschränkungen. Verbindlich ist aber immer die Verordnung, mit der das jeweilige Gebiet ausgewiesen wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet?
Das Naturschutzgebiet genießt strengeren Schutz; ob und in welchem Umfang dort gejagt werden darf, legt die jeweilige Schutzgebietsverordnung fest. Das Landschaftsschutzgebiet schützt vor allem Landschaftscharakter und Erholungsfunktion, erlaubt Landwirtschaft und in der Regel auch die Jagd.
Welche Rechtsgrundlage hat das Landschaftsschutzgebiet?
Es beruht auf § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes und wird durch Rechtsverordnung festgesetzt. Nach § 20 Abs. 2 BNatSchG zählt es zu den Schutzgebieten.
„Landschaftsschutzgebiet“ kommt in 12 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Hege und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- NaturschutzgebietEin Naturschutzgebiet (NSG) ist nach § 23 BNatSchG ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet mit besonderem Schutz von Natur und Landschaft, ausgewiesen etwa zum Erhalt von Lebensstätten und Biotopen, aus Gründen der Wissenschaft, der Naturgeschichte oder der Landeskunde oder weil das Gebiet selten, eigenartig oder von hervorragender Schönheit ist. Jagd ist dort nur nach Maßgabe der Schutzverordnung möglich.
- NationalparkEin Nationalpark ist ein Schutzgebiet nach § 24 BNatSchG: ein großräumiges, weitgehend unzerschnittenes Gebiet von besonderer Eigenart, in dem sich die Natur in einem überwiegenden Teil möglichst ungestört entwickeln soll.
- BiosphärenreservatEin Biosphärenreservat ist ein großräumiges Schutzgebiet nach § 25 BNatSchG, in dem eine durch traditionelle Nutzung geprägte Landschaft erhalten und naturschonendes Wirtschaften modellhaft erprobt wird.
- Natura 2000Natura 2000 ist das Netz der Europäischen Union aus Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Es umfasst also FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA).
- FFH-GebietEin FFH-Gebiet ist ein Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG). Es sichert bestimmte Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten und bildet zusammen mit den Vogelschutzgebieten das Netz Natura 2000.
- NaturschutzNaturschutz umfasst alle rechtlichen und praktischen Maßnahmen, die Arten, Lebensräume und Landschaft erhalten. Über die Hege, die nach dem Bundesjagdgesetz auch die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes umfasst, ist die Jagd eng mit dem Naturschutz verbunden.
- BiotopEin Biotop ist der Lebensraum einer Lebensgemeinschaft: ein abgrenzbarer Ausschnitt der Landschaft mit einheitlichen Standortbedingungen, etwa ein Mischwald, eine Feuchtwiese oder eine Hecke.
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