Wildbiologie · Jägersprache
Steinmarder
auch: Automarder, Martes foina
Der Steinmarder (Martes foina) ist ein Marderartiger aus der Gruppe des Raubwildes und ein ausgeprägter Kulturfolger; von seinem Verwandten, dem Baummarder, unterscheidet ihn vor allem der weiße, oft gegabelte Kehlfleck.
Was für ein Tier ist der Steinmarder?
Der Steinmarder gehört zu den Raubtieren, genauer zur Familie der Marderartigen und zur Gattung der Echten Marder. Er unterliegt dem Jagdrecht und zählt zum Raubwild. Anders als der Baummarder meidet er Menschen nicht, sondern lebt gern in Dörfern und Städten: in Scheunen, auf Dachböden, in Garagen und Gärten. Deshalb gilt er als typischer Kulturfolger und ist als sogenannter Automarder bekannt. Die Jägersprache nennt das Männchen Rüde, das Weibchen Fähe, die Jungen Welpen, das Fell Balg, den Schwanz Rute oder Standarte und die Paarungszeit Ranz.
Merkmale und Unterschiede zum Baummarder
Der weiße, oft gegabelte Kehlfleck ist das bekannteste Kennzeichen; der Baummarder trägt einen gelblichen bis orangen, meist ungegabelten Fleck. Die Nase des Steinmarders ist hell bis fleischfarben, die des Baummarders dunkel. Der Balg ist graubraun bis braun, beim Baummarder dunkler und seidiger, und die Sohlen sind beim Steinmarder weniger stark behaart. Auf geeignetem Boden hinterlässt er ein Trittsiegel mit fünf deutlichen Krallenabdrücken. Sein Raubtiergebiss hat Fang- und Reißzähne und im Dauergebiss 38 Zähne. Die Ranz liegt im Juli und August; dank Keimruhe kommen die Jungen erst im folgenden Frühjahr zur Welt.
Automarder, Fang und befriedete Bezirke
Schäden an Fahrzeugen entstehen meist nicht bei der Nahrungssuche. Riecht ein Marder im Motorraum die Duftmarken eines Artgenossen, reagiert er aus Revierverhalten mit aggressivem Beißen. Vorbeugend helfen eine Motorwäsche nach einem Schaden, Marderschutz, das Verschließen von Zugängen und der Verzicht aufs Füttern im Siedlungsbereich. Klassisch wird der Steinmarder mit dem Eiabzugseisen gefangen; Fallenjagd setzt die nötige Sachkunde voraus. In befriedeten Bezirken gelten Sonderregeln: In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Grundeigentümer oder Nutzer ihn dort fangen, töten und sich aneignen, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse zum Töten eines warmblütigen Wirbeltieres nachweisen.
Jagdzeiten nach Landesrecht
Bundesrechtlich gilt für den Steinmarder eine Jagdzeit vom 16.10. bis 28.02., von der mehrere Länder abweichen. Vom 16.10. bis 28.02. darf er etwa in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin bejagt werden, in Niedersachsen schon ab dem 16.09., in Brandenburg vom 01.09. bis 28.02., in Baden-Württemberg vom 01.10. bis 15.02., in Bayern vom 01.08. bis 28.02. (Jungtiere ab 01.06.) und in Bremen nur vom 01.11. bis 31.01.; Mecklenburg-Vorpommern erlaubt die Jagd ganzjährig. Berlin hebt nur die Jagdzeit des Baummarders auf; für den Steinmarder gilt dort die bundesrechtliche Jagdzeit vom 16.10. bis 28.02.
„Steinmarder“ in der Jägerprüfung
Mit Abstand am häufigsten geht es um die Unterscheidung zum Baummarder über Kehlfleck, Nase und Lebensraum. Daneben fragt die Prüfung nach Ranzzeit, Keimruhe, Trittsiegel, Siedlungsnähe, Fallenjagd mit dem Eiabzugseisen und dem Fang im Wohnhaus oder befriedeten Bezirk. Fehlerquelle: die Farben der Kehlflecke zu vertauschen.
Häufige Fragen zu „Steinmarder“
Wie unterscheidet man Steinmarder und Baummarder?
Am Kehlfleck: beim Steinmarder weiß und oft gegabelt, beim Baummarder gelblich bis orange und meist ungegabelt. Außerdem hat der Steinmarder eine helle Nase und lebt in Siedlungen, der Baummarder im Wald.
Warum beißen Marder Kabel im Auto an?
Meist aus Revierverhalten: Duftspuren eines fremden Marders im Motorraum lösen aggressives Beißen aus. Eine Motorwäsche nach dem Schaden entfernt diese Spuren.
Wann ist die Ranzzeit des Steinmarders?
Im Juli und August. Wegen der Keimruhe werden die Welpen trotzdem erst im Frühjahr des Folgejahres geboren.
„Steinmarder“ kommt in 72 Prüfungsfragen vor
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Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- BaummarderDer Baummarder (Martes martes), im Volksmund auch Edelmarder, ist ein waldgebundener Marder mit gelblichem, meist ungegabeltem Kehlfleck, dunkler Nase und sehr guter Kletterfähigkeit.
- RaubwildRaubwild ist die jagdrechtliche Sammelbezeichnung für bestimmte Haarwildarten, die zu den Raubtieren gehören und sich von Fleisch oder als Allesfresser ernähren, etwa Fuchs, Dachs, Marder, Iltis, Wiesel, Waschbär und Marderhund.
- IltisDer Iltis (Mustela putorius) ist ein kräftiger, dämmerungs- und nachtaktiver Marderartiger mit heller Gesichtsmaske und stark riechendem Analdrüsensekret; er ist die Wildform des Frettchens.
- Befriedeter BezirkEin befriedeter Bezirk ist eine Fläche, auf der nach § 6 BJagdG die Jagd ruht, etwa Hofräume, Hausgärten oder Friedhöfe; die Einzelheiten legen die Länder fest.
- TrittsiegelEin Trittsiegel ist der Abdruck eines einzelnen Laufs im Boden, etwa die Schalen eines Rehs oder die Zehen und Krallen eines Dachses. Es gehört zu den Pirschzeichen, mit denen der Jäger Wild nachweist.
- RanzzeitRanzzeit, kurz Ranz, ist die Paarungszeit beim Raubwild, etwa bei Fuchs, Mardern, Dachs, Luchs und Wolf. Je nach Art liegt sie im Winter oder im Hochsommer.
- BalgBalg ist das jägersprachliche Wort für das Fell samt Haut von Raubwild und Niederwild, etwa von Fuchs, Marder oder Hase. Beim Schalenwild heißt es Decke, beim Schwarzwild und Dachs Schwarte.
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