Lexikon

Wildunfall

Jagdrecht

Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug mit Wild zusammenstößt; am häufigsten sind Zusammenstöße mit Rehwild.

Wie bei jedem Verkehrsunfall muss der Fahrer anhalten und die Unfallstelle sichern (§ 34 StVO). Viele Länder verpflichten ihn außerdem in ihren Jagdgesetzen, einen Unfall mit Schalenwild unverzüglich der Polizei oder dem Jagdausübungsberechtigten zu melden. Verletztes Wild erlegt der Jäger oder sucht es mit einem Hund nach.

Mitnehmen darf der Fahrer das Tier nicht: Das Aneignungsrecht an verendetem Wild hat allein der Jagdausübungsberechtigte des Reviers, durch das die Straße führt (§ 1 Abs. 5 BJagdG); wer es sich zueignet, begeht Jagdwilderei (§ 292 StGB). Durch den Unfall getötetes Wild darf auch nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, weil es nicht nach jagdrechtlichen Vorschriften erlegt wurde (§ 22 Tier-LMHV).

Jagdlich lässt sich das Risiko vor allem durch angepasste Wildbestände und eine Schwerpunktbejagung an Unfallschwerpunkten senken. An großen Straßen trennen Wildschutzzäune mit Querungshilfen wie Grünbrücken Wild und Verkehr.

Verwandte Begriffe

Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion