Wildbiologie
Fischotter
auch: Otter, Lutra lutra
Der Fischotter (Lutra lutra) ist ein ans Wasserleben angepasster Marderartiger. Er steht zwar im Bundesjagdgesetz, ist aber nach FFH-Anhang II und IV streng geschützt; eine Jagdzeit ist bundesrechtlich nicht festgesetzt.
Was ist ein „Fischotter“?
Der Eurasische Fischotter gehört zur Ordnung der Raubtiere (Carnivora) und zur Familie der Marderartigen (Mustelidae), zu der auch Dachs, Hermelin und Mink zählen. Nutria und Biber leben zwar ebenfalls am Wasser, sind aber Nagetiere; der Otter dagegen besitzt ein Raubtiergebiss mit Fang- und Reißzähnen. Er lebt an Flüssen, Bächen, Seen, Teichen und in Mooren. Sein Revier kann sich über lange Gewässerstrecken erstrecken, und zwischen Gewässern wandert er auch über Land – wobei Straßen für ihn eine große Gefahr darstellen. Er braucht sauberes Wasser und Ufer, die mit Gras und Gehölzen bewachsen sind.
Anpassungen an das Leben im Wasser
Zwischen den fünf Zehen spannen sich Schwimmhäute, die beim Schwimmen die Fläche vergrößern. Der kräftige, zur Spitze gleichmäßig schmaler werdende Ruderschwanz dient zum Steuern und für den Vortrieb. Lange Tasthaare, die Vibrissen, helfen unter Wasser bei Orientierung und Beutesuche, und ein sehr dichter Balg schützt vor Nässe und Kälte. Gefressen werden vor allem Fische und Amphibien, daneben Krebse, kleinere Wasservögel und am Wasser lebende Nager. Den Bau legt der Otter in der Uferböschung an: Der Haupteingang liegt unterhalb der Wasserlinie und führt zu einem höher gelegenen, ausgepolsterten Kessel, von dem ein Notausgang an die Oberfläche geht.
Nachweis im Revier
Den Kot des Otters nennt man Spraint. Er dient als Reviermarkierung und wird an auffälligen Punkten abgesetzt, etwa auf Steinen, unter Brücken, an Uferkanten oder auf Wechseln. Sein Geruch reicht von fischig-tranig bis moschusartig. Weitere Hinweise sind Fraßreste, Rutschen am Ufer und Bilder von Wildkameras. Im Trittsiegel zeichnen sich fünf Krallen ab, ebenso wie beim Steinmarder; die Abdrücke der Schwimmhäute unterscheiden die Otterspur aber von anderen. Sichere Nachweise sind wichtig, weil der kleinere Mink leicht mit dem Otter verwechselt wird.
Schutzstatus und Konflikte an Fischteichen
Obwohl der Fischotter dem Jagdrecht unterliegt, ist für ihn in der Bundesjagdzeitenverordnung keine Jagdzeit festgesetzt; er ist daher grundsätzlich ganzjährig mit der Jagd zu verschonen. In Bayern gehört er zum Wild; die Jagd auf ihn ist dort nur erlaubt, soweit eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung sie zulässt, und dann nur unter engen Vorgaben. Als Art der FFH-Anhänge II und IV ist er streng geschützt. Frisst ein Otter an Fischteichen oder in Aquakulturen, entsteht dadurch kein Recht zur Bejagung. Eingriffe sind nur nach behördlicher Prüfung auf rechtlich einwandfreiem Weg möglich; zuerst kommen Artbestimmung, Schadensvorbeugung und die Klärung der Zuständigkeit.
„Fischotter“ in der Jägerprüfung
Abgefragt werden die Zuordnung zu den Marderartigen, Nahrung, Bau und Lebensraumansprüche sowie das Trittsiegel mit Schwimmhautabdruck. Besonders wichtig ist der Rechtsstatus: Der Otter ist Wild, für das bundesrechtlich keine Jagdzeit besteht. Fehlerquellen sind die Einordnung als Nagetier und der Schluss, Schäden in der Teichwirtschaft erlaubten einen Abschuss.
Häufige Fragen zu „Fischotter“
Darf der Fischotter gejagt werden?
Nach Bundesrecht nicht: Er unterliegt zwar dem Jagdrecht, hat bundesrechtlich aber keine Jagdzeit und ist nach der FFH-Richtlinie streng geschützt. Bayern erlaubt seit dem 01.04.2026 die Jagd auf ihn, wenn eine naturschutzrechtliche Ausnahme vorliegt (§ 19 Abs. 4 AVBayJG).
Was ist ein Spraint?
So heißt der Kot des Fischotters. Er markiert damit sein Revier an exponierten Stellen wie Steinen oder Brücken, und der Fund ist ein wichtiger Artnachweis.
„Fischotter“ kommt in 20 Prüfungsfragen vor
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Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- NutriaDie Nutria (Myocastor coypus), auch Sumpfbiber oder Biberratte genannt, ist ein aus Südamerika stammendes, am Wasser lebendes Nagetier mit rundem, beschupptem Schwanz und orangefarbenen Nagezähnen. Mit dem Biber ist sie nicht gleichzusetzen.
- BiberDer Biber ist das größte heimische Nagetier: ein reiner Pflanzenfresser mit breiter, flacher Kelle als Schwanz, der Gewässer durch Dämme und Burgen umgestaltet und streng geschützt ist.
- IltisDer Iltis (Mustela putorius) ist ein kräftiger, dämmerungs- und nachtaktiver Marderartiger mit heller Gesichtsmaske und stark riechendem Analdrüsensekret; er ist die Wildform des Frettchens.
- RaubwildRaubwild ist die jagdrechtliche Sammelbezeichnung für bestimmte Haarwildarten, die zu den Raubtieren gehören und sich von Fleisch oder als Allesfresser ernähren, etwa Fuchs, Dachs, Marder, Iltis, Wiesel, Waschbär und Marderhund.
- SchonzeitDie Schonzeit ist der Zeitraum außerhalb der Jagdzeit, in dem eine Wildart nicht bejagt werden darf; für Wild ohne festgesetzte Jagdzeit gilt nach § 22 BJagdG ganzjährige Schonung.
- TrittsiegelEin Trittsiegel ist der Abdruck eines einzelnen Laufs im Boden, etwa die Schalen eines Rehs oder die Zehen und Krallen eines Dachses. Es gehört zu den Pirschzeichen, mit denen der Jäger Wild nachweist.
- ArtenschutzArtenschutz ist der gezielte Schutz einzelner wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch rechtliche Vorschriften, praktische Maßnahmen und wissenschaftliche Arbeit.
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