Wildbiologie

Falke

auch: Falken, Falconidae

Falken (Familie Falconidae) sind schnelle Greifvögel mit langen, spitzen, sichelförmigen Flügeln und einem Falkenzahn am Oberschnabel; in Deutschland prüfungsrelevant sind vor allem Wander-, Turm- und Baumfalke.

Was ist ein „Falke“?

Falken bilden eine eigene Familie und sind systematisch nicht einfach kleine Habichte. Sie haben spitze Schwingen, fliegen schnell und wendig und tragen oft einen dunklen Bartstreif. Kennzeichnend ist der Falkenzahn am Oberschnabel, der zum Beispiel beim Sperber fehlt. Anders als Habichtartige, die ihre Beute vor allem mit den Fängen töten, töten Falken sie typischerweise durch einen Biss ins Genick. Eigene Horste bauen sie meist nicht; sie brüten an Felsen, in Gebäudenischen oder in alten Nestern anderer Vögel. Das Männchen heißt Terzel und ist, wie bei vielen Greifvögeln, kleiner als das Weibchen.

Wanderfalke, Turmfalke und Baumfalke

Der Wanderfalke ist kräftig, trägt einen breiten dunklen Bartstreif und gilt im Jagdstoß als schnellster Vogel. Er schlägt Vögel ausschließlich im freien Luftraum und brütet an Felsen, Türmen und Industrieanlagen; nach starken Rückgängen hat sich sein Bestand durch Schutz erholt. Der Turmfalke ist ein häufiger kleiner Falke der Kulturlandschaft. Typisch ist sein Rüttelflug über Feldern; er ernährt sich vor allem von Mäusen und Großinsekten und greift seine Beute meist am Boden. Das Männchen hat einen grauen Kopf und rostroten Rücken. Der schlanke Baumfalke mit rostroten Hosen jagt Libellen und Kleinvögel im Flug, kommt nur im Sommer und zieht weit. Als Durchzügler und Wintergast erscheint zudem der Merlin.

Schutz und Falknerei

Sämtliche heimischen Falkenarten genießen strengen Artenschutz. Verboten ist es, ihnen nachzustellen, sie am Brutplatz zu stören oder Tiere aus der Natur zu entnehmen. Auch wenn Falken jagdrechtlich erfasst sein können, behandelt man sie in der Ausbildung nicht als regulär bejagbares Federwild. Die Falknerei ist davon streng zu trennen. Das Halten der heimischen Greife und Falken der Anlage 4 regelt die Bundeswildschutzverordnung: Voraussetzung ist ein gültiger Falknerjagdschein, und von den Arten Habicht, Sperber, Steinadler und Wanderfalke dürfen insgesamt höchstens zwei Exemplare gehalten werden; die Behörde kann Ausnahmen zulassen. Die Tiere sind dauerhaft zu kennzeichnen, Bestand und Veränderungen der Behörde schriftlich anzuzeigen.

„Falke“ in der Jägerprüfung

Achtzehn unterschiedliche Fragen behandeln Falken. Sehr häufig geht es um den Turmfalken als Rüttler und Mäusejäger, um die Frage, welche Arten ihre Beute nur im Flug schlagen, und um die Tötungsweise mit dem Schnabel. Außerdem wird die Bundeswildschutzverordnung als maßgebliche Vorschrift für die Haltung abgefragt. Eine Verwechslungsfalle ist der Wanderfalke, der mit dem Habicht verwechselt werden kann – spitze statt kurzer runder Flügel entscheiden.

Häufige Fragen zu „Falke“

Wie töten Falken ihre Beute?

Mit einem Biss in das Genick. Dafür nutzen sie den Falkenzahn am Oberschnabel, während Habichtartige vor allem mit den Fängen töten.

Welcher Falke rüttelt?

Der Turmfalke. Er steht rüttelnd über Feldern, Wiesen und Straßenrändern und jagt vor allem Mäuse.

Welche Vorschrift regelt das Halten von Falken?

Die Bundeswildschutzverordnung. Sie verlangt einen Falknerjagdschein und begrenzt Anzahl und Arten der gehaltenen Vögel.

„Falke“ kommt in 18 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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