Lexikon

Falknerei

Jagdpraxis

Falknerei nennt man die Kunst, Greifvögel zu halten, zur Jagd abzutragen und mit ihnen zu beizen; wer sie ausübt, heißt Falkner.

Zum Abtragen gehört, den Vogel an den Menschen zu gewöhnen, ihn auf die Faust und an das Federspiel zu locken und ihn auf Wild einzujagen. Zur Ausrüstung zählen der Lederhandschuh, die Haube, die den Vogel beruhigt, und das Geschüh, Lederriemen an den Ständern. Beizvögel sind vor allem Habicht, Wanderfalke und Steinadler, daneben auch nicht heimische Arten.

Die Falknerei ist streng geregelt. Für die Beizjagd ist ein Falknerjagdschein nötig. Wer heimische Greifvögel hält, muss sie nach der Bundeswildschutzverordnung kennzeichnen und darf von Habicht, Sperber, Steinadler und Wanderfalke zusammen grundsätzlich höchstens zwei halten. Zum Fang wildlebender Greifvögel berechtigt der Falknerjagdschein nicht. Die Falknerei steht auf der Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO.

Verwandte Begriffe

Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion