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Lexikon
Jagdpraxis·Hohe Prüfungsrelevanz

Falknerei

Jagd und Haltung abgerichteter Greifvögel im Rahmen der Beizjagd.

Die Falknerei ist eine traditionsreiche Form der Jagd mit Greifvögeln und in Deutschland nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Sie ist kulturhistorisch bedeutsam und zugleich ein klassisches Prüfungsthema an der Schnittstelle von Jagdpraxis, Recht und Artenschutz.

Definition

Falknerei umfasst die Haltung, Abrichtung und jagdliche Führung von Greifvögeln im Rahmen der Beizjagd. Eingesetzt werden je nach Einsatzgebiet etwa Falken oder Habichte. Im Mittelpunkt stehen das Zusammenspiel von Falkner, Vogel, Gelände und Beizwild sowie ein besonders hohes Maß an Fachkenntnis.

Tradition und kulturelle Bedeutung

Die Falknerei gehört zu den ältesten Jagdformen der Welt. Über Jahrhunderte war sie Ausdruck hoher Jagdkultur und fest mit adeliger Jagdtradition verbunden. Heute ist sie als immaterielles Kulturerbe anerkannt, aber in der Praxis nur ein kleiner, spezialisierter Teil des Jagdwesens.

Rechtlicher Rahmen

Für die Ausübung der Falknerei reicht der normale Jagdschein nicht aus; erforderlich ist zusätzlich die besondere falknerische Qualifikation. Auch artenschutzrechtliche Vorgaben für Haltung, Herkunft und Führung der Vögel sind zu beachten. In Prüfungen wird deshalb häufig nach dem Unterschied zwischen Falknerei und allgemeiner Jagdausübung gefragt.