Waffenkunde
Pistole
auch: Selbstladepistole
Eine Pistole ist eine Kurzwaffe mit Magazin im Griff und einem Schlitten als Verschluss, der nach jedem Schuss selbsttätig nachlädt. Jagdlich ist sie nur in wenigen Ausnahmefällen zugelassen.
Was ist eine „Pistole“?
Neben dem Revolver ist die Pistole die gebräuchlichste Kurzwaffe. Waffenrechtlich gilt als Kurzwaffe jede Schusswaffe, die nicht die Maße einer Langwaffe erreicht. Die Pistole besitzt ein einziges Patronenlager im Lauf. Die Patronen stecken in einem Magazin im Griff. Der Verschluss ist als Schlitten gebaut und repetiert nach jedem Schuss automatisch, weshalb man auch von einer Selbstladepistole spricht. Pistolen können damit zu den halbautomatischen Waffen gehören. Bei einer Double-Action-Pistole lässt sich auch aus entspanntem Zustand durch Durchziehen des Abzugs schießen; bei Double-Action-Only-Modellen wird jeder Schuss so ausgelöst.
Wann eine Pistole auf der Jagd erlaubt ist
Mit Pistolen und Revolvern auf Wild zu schießen, verbietet § 19 BJagdG grundsätzlich. Ausnahmen gelten für die Bau- und Fallenjagd sowie für Fangschüsse, sofern die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule erreicht. Nicht jede Laborierung, die diese Grenze knapp schafft, ist jedoch praxisgerecht: Entfernung, Wildart, Geschosswirkung und ein sicherer Kugelfang entscheiden mit. Der Fangschuss wird auf kurze Distanz hinter das Ohr oder ins Genick angetragen. Die 9 mm Luger ist eine Pistolenpatrone, deren jagdliche Eignung von Laborierung und Einsatz abhängt. Erwerb und Verkauf erlaubnispflichtiger Pistolen setzen eine Erwerbsberechtigung voraus, etwa über die Waffenbesitzkarte.
Pistole und Revolver im Vergleich
Die Pistole fasst je nach Modell etwa 7 bis 15 und mehr Patronen, ist kompakter und schneller nachzuladen. Dafür gilt sie als störungsanfälliger. Der Revolver hat eine Trommel mit meist 5 bis 6 Schuss, ist schwerer, sehr zuverlässig und einfach zu bedienen. Manuelle Sicherungen sind bei Pistolen nicht vorgeschrieben. Tritt eine Funktionsstörung auf, wird zuerst das Magazin entnommen und dann der Verschluss geöffnet. Auf dem Schießstand wird die Pistole nur ungeladen und mit offenem Verschluss an andere weitergegeben.
„Pistole“ in der Jägerprüfung
Im Fach Waffenkunde und Waffenrecht ist die Pistole ein häufiges Thema. Geprüft werden die Unterschiede zum Revolver, typische Bauteile wie der Schlitten, Begriffe wie Double Action und die sichere Handhabung beim Entladen und Übergeben. Rechtlich steht die 200-Joule-Grenze für Fangschüsse im Mittelpunkt, ebenso die Frage, welche Erlaubnis für den Erwerb nötig ist. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die Pistole sei eine normale Jagdwaffe für den Abschuss.
Häufige Fragen zu „Pistole“
Darf man mit einer Pistole Wild erlegen?
Grundsätzlich nicht. Erlaubt ist der Einsatz nur bei der Bau- und Fallenjagd und für Fangschüsse, wenn die Mündungsenergie mindestens 200 Joule beträgt.
Was ist eine Double-Action-Pistole?
Eine Pistole mit Spannabzug. Auch wenn das Schloss entspannt ist, löst ein Durchziehen des Abzugs den Schuss aus.
Wie entlädt man eine halbautomatische Pistole?
Zuerst wird das Magazin herausgenommen, dann der Verschluss geöffnet und das Patronenlager geleert. Weitergegeben wird die Waffe nur ungeladen mit geöffnetem Verschluss.
„Pistole“ kommt in 91 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Waffenkunde und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- RevolverEin Revolver ist eine Kurzwaffe mit einer drehbaren Trommel, deren meist sechs Kammern je eine Patrone aufnehmen. Die Trommel ist dabei zugleich Magazin und Patronenlager.
- FangschussEin Fangschuss ist ein Schuss, mit dem krankgeschossenes Wild schnell getötet wird, um sein Leiden zu beenden; zusammen mit dem Fangstich gehört er zum Abfangen.
- MagazinDas Magazin ist der Patronenvorrat einer Mehrladewaffe: Es nimmt mehrere Patronen auf, aus denen jeweils eine ins Patronenlager befördert wird, etwa bei Repetierbüchse oder Selbstladepistole.
- PatronenlagerDas Patronenlager ist der hinterste Abschnitt des Laufs, in dem die Patrone vor dem Schuss liegt. Es muss genau zum Kaliber der verwendeten Munition passen.
- Sachliches VerbotSachliche Verbote sind die in § 19 BJagdG aufgezählten Jagdmethoden, Munitionsarten und Hilfsmittel, deren Einsatz bei der Jagd untersagt ist.
- WaffenbesitzkarteDie Waffenbesitzkarte (WBK) ist die waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Jede Waffe wird darin mit Art und Kaliber eingetragen und im Nationalen Waffenregister mit Hersteller, Modell und Seriennummer erfasst; zum Führen berechtigt die Karte nicht.
- VerschlussDer Verschluss ist das Bauteil einer Schusswaffe, das das Patronenlager gasdicht nach hinten abschließt und beim Schuss den Gasdruck von bis zu 4.000 bar sicher aufnimmt.
Weitere Begriffe aus Waffenkunde
PutzstockQuerflintePatronenhülseRandfeuerpatroneParallaxeRepetierbüchseOffene VisierungMündungAlle Begriffe aus Waffenkunde