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Lexikon
Jagdpraxis · Jägersprache·Hohe Prüfungsrelevanz

Fangschuss

Ein Fangschuss ist ein gezielter Schuss auf schwer verletztes Wild zur sofortigen Erlösung.

Der Fangschuss erlöst angeschossenes, nicht mehr flüchtiges Wild durch einen weiteren gezielten Schuss. Er hat gegenüber dem Abnicken Vorrang, sofern sicher angebracht werden kann.

Definition

Als Fangschuss bezeichnet man den gezielten Schuss auf angeschossenes Wild, das noch lebt. Er wird platziert, wenn der erste Schuss nicht sofort tödlich war und das Tier aus Tierschutzgründen schnellstmöglich getötet werden muss. Zielbereiche sind Haupt (Kopf), Kammer (Herz-Lunge) oder Blatt.

Wann und wie

Ein Fangschuss wird gegeben, wenn Wild nach dem Anschuss noch lebt, aber nicht mehr flüchtig ist. Er sollte so bald wie möglich erfolgen. Beim kleineren Wild (Hase, Fuchs) ist auch der Fanghieb (Schlag auf den Kopf) zulässig. Das Abnicken ist eine Alternative ohne Schusswaffe.

Prüfungsrelevanz

Der Fangschuss ist ein wichtiges Tierschutzthema in der Jägerprüfung. Kandidaten müssen wissen, wann ein Fangschuss gegeben wird, welche Stellen anvisiert werden und wie die Tierschutzpflicht rechtlich verankert ist.

Relevante Wildarten

Rotwild·Rehwild·Schwarzwild