Jagdpraxis · Jägersprache

Fangschuss

Ein Fangschuss ist ein Schuss, mit dem krankgeschossenes Wild schnell getötet wird, um sein Leiden zu beenden; zusammen mit dem Fangstich gehört er zum Abfangen.

Was ist ein „Fangschuss“?

Nicht jeder Schuss tötet sofort. Liegt ein Stück nach dem Treffer noch lebend oder wird es bei der Nachsuche gestellt, erlöst der Jäger es mit einem weiteren gezielten Schuss, dem Fangschuss. Er ist eine Form des Abfangens, das auch mit der kalten Waffe als Fangstich möglich ist. Beim Blattfang wird der Fangschuss aufs Blatt gesetzt. Tierschutzrechtlich gilt: Ein sicherer erster Schuss, bei krankem Wild ein sofortiger Fangschuss und eine konsequente Nachsuche gehören zusammen; wer das unterlässt, handelt nicht nur unweidmännisch, sondern riskiert eine Strafbarkeit. Ein Erlegerrecht begründet der Fangschuss nicht.

Waffen und Munition für den Fangschuss

Schrot, Posten, gehacktes Blei, Bolzen und Pfeile sind nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG auf Schalenwild, Wölfe und Seehunde auch beim Fangschuss verboten; ausgenommen ist nur Schrot beim Fangschuss auf Wölfe und beim Töten von in Fallen gefangenen Wölfen. Mit Pistole oder Revolver ist der Fangschuss erlaubt, wenn die Mündungsenergie mindestens 200 Joule beträgt. Das Magazin einer halbautomatischen Kurzwaffe darf nach dem Prüfungsstoff höchstens 20 Patronen fassen. Auch beim Fangschuss muss ein Kugelfang vorhanden sein.

Wann und von wem der Fangschuss gegeben wird

Direkt nach dem Schuss lädt der Jäger nach, bleibt im Anschlag und beobachtet das Wild, um nötigenfalls sofort einen Fangschuss anbringen zu können. Besonders wichtig ist das beim Krellschuss: Das Geschoss streift die Wirbelsäule, das Stück bricht zusammen und steht nach kurzer Zeit wieder auf. Ohne sofortigen Fangschuss geht es verloren. Bei einer Nachsuche gibt in der Regel der Schweißhundeführer den Fangschuss vor dem gestellten Wild. Wird Schwarzwild von Hunden gestellt, kann ein Schuss die Hunde gefährden; dann kommt zum Abfangen die Saufeder in Betracht. Wechselt krankes Wild ins Nachbarrevier, richtet sich das weitere Vorgehen nach den Wildfolgeregeln des Landes oder einer schriftlichen Wildfolgevereinbarung; ob das Stück fortgeschafft werden darf, ist dort unterschiedlich geregelt.

„Fangschuss“ in der Jägerprüfung

Mit knapp 60 unterschiedlichen Fragen ist der Fangschuss ein Kernthema. Besonders oft wird die Mündungsenergie von 200 Joule für Kurzwaffen abgefragt, dazu die Einsatzzwecke von Kurzwaffen, die Rolle des Hundeführers bei der Nachsuche und das Verhalten bei Wildfolge. Häufiger Fehler: Schrot als Fangschuss auf Schalenwild nach Bundesrecht für zulässig zu halten.

Häufige Fragen zu „Fangschuss“

Welche Mündungsenergie braucht eine Kurzwaffe für den Fangschuss?

Mindestens 200 Joule.

Darf man einen Fangschuss auf Schalenwild mit Schrot abgeben?

Nach Bundesrecht nein: § 19 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG verbietet Schrot auf Schalenwild auch als Fangschuss; ausgenommen ist nur Schrot beim Fangschuss auf Wölfe und beim Töten von in Fallen gefangenen Wölfen. Nordrhein-Westfalen lässt den Fangschuss mit Schrot abweichend zu (§ 19 LJG-NRW).

Wer gibt bei der Nachsuche den Fangschuss?

Wenn nichts anderes bestimmt ist, der Hundeführer. Er gibt den Fangschuss vor dem gestellten Wild.

„Fangschuss“ kommt in 59 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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