Lexikon

Kurzwaffe

Waffenkunde · auch Faustfeuerwaffe

Kurzwaffen sind nach dem Waffengesetz alle Schusswaffen, die keine Langwaffen sind, in der Praxis vor allem Pistolen und Revolver.

Als Langwaffe gilt eine Schusswaffe, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung zusammen länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet. Erfüllt eine Waffe eines dieser Maße nicht, ist sie eine Kurzwaffe.

Nach der Bauart unterscheidet man den Revolver mit drehbarer Trommel und die Pistole, meist eine Selbstladepistole mit Magazin im Griffstück. Bei der Jagd dient die Kurzwaffe vor allem dem Fangschuss auf kurze Entfernung sowie der Bau- und Fallenjagd.

Inhabern eines Jahresjagdscheins wird das Bedürfnis für zwei Kurzwaffen ohne Einzelnachweis anerkannt. Anders als eine Langwaffe dürfen sie eine Kurzwaffe aber erst erwerben, wenn die Behörde den Erwerb in der Waffenbesitzkarte voreingetragen hat.

Verwandte Begriffe

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion