Waffenkunde

Revolver

auch: Trommelrevolver

Ein Revolver ist eine Kurzwaffe mit einer drehbaren Trommel, deren meist sechs Kammern je eine Patrone aufnehmen. Die Trommel ist dabei zugleich Magazin und Patronenlager.

Was ist ein „Revolver“?

Neben der Pistole ist der Revolver die zweite gebräuchliche Kurzwaffe. Sein Kennzeichen ist die drehbare Trommel. Jede ihrer Kammern nimmt eine Patrone auf und dient beim Schuss als Patronenlager; die Trommel übernimmt also die Aufgaben von Magazin und Lager zugleich. Die Kammern liegen getrennt vom Lauf. Revolver fassen meist fünf bis sechs Schuss. Die typische Hülsenform für Revolverpatronen ist die Zylinderhülse. Ein Double-Action-Revolver gilt waffenrechtlich nicht als halbautomatische Waffe. Anders als manche andere Waffen besitzen Revolver grundsätzlich keine Signalstifte.

Stärken, Schwächen und Kaliber

Der Revolver gilt als sehr zuverlässig und einfach zu bedienen, ist aber schwerer als eine Pistole und langsamer nachzuladen. Die Pistole ist bei gleicher Kapazität kompakter, dafür anfälliger für Ladehemmungen. Verbreitete Revolverkaliber für den Fangschuss sind .357 Magnum, ein starkes Kaliber, und .44 Magnum, ein sehr starkes. Beim Entladen wird zunächst die Trommel ausgeschwenkt oder die Ladeklappe geöffnet, anschließend werden alle Kammern geleert. Auch ein Revolver im Kleinstkaliber 4 mm M20 ist eine Schusswaffe, für die eine Waffenbesitzkarte nötig ist.

Jagdlicher Einsatz und Erwerb

Revolver sind keine Waffen für den regulären Abschuss von Wild. § 19 BJagdG lässt sie nur bei der Bau- und Fallenjagd sowie für Fangschüsse zu, und zwar nur, wenn die Geschosse an der Mündung mindestens 200 Joule erreichen. Beim Fangschuss auf kurze Distanz zielt der Jäger hinter das Ohr oder auf das Genick und achtet auf sicheren Kugelfang. Wer als Jahresjagdscheininhaber bisher nur Langwaffen besitzt und einen Revolver erwerben will, muss die Waffenbesitzkarte vorher bei der Behörde zur Eintragung der Erwerbserlaubnis vorlegen. Ein Voreintrag gilt nur für das eingetragene Kaliber: Wer eine Erlaubnis für .38 Spezial hat, darf keinen Revolver in .357 Magnum kaufen.

„Revolver“ in der Jägerprüfung

Am häufigsten wird der Unterschied zwischen Revolver und Pistole abgefragt, vor allem die Lage der Patronenlager. Hinzu kommen die richtige Reihenfolge beim Entladen, die 200-Joule-Grenze für Fangschüsse und waffenrechtliche Fälle rund um Voreintrag und Kaliber. Eine typische Falle ist die Annahme, ein Double-Action-Revolver sei ein Halbautomat, oder ein Kleinstkaliber sei erlaubnisfrei.

Häufige Fragen zu „Revolver“

Wie entlädt man einen Revolver?

Zuerst die Trommel ausschwenken oder die Ladeklappe öffnen, dann alle Kammern leeren. Erst danach gilt die Waffe als entladen.

Ist ein Double-Action-Revolver eine halbautomatische Waffe?

Nein. Das Waffenrecht ordnet den Double-Action-Revolver nicht als halbautomatische Waffe ein. Diese Einordnung wird in der Prüfung gern als Falle genutzt.

Welche Revolverkaliber eignen sich für den Fangschuss?

Häufig genannt werden .357 Magnum und .44 Magnum. Entscheidend ist, dass die Mündungsenergie mindestens 200 Joule beträgt und die Geschosswirkung zur Wildart passt.

„Revolver“ kommt in 81 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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