Lexikon

Hochwild

Wildbiologie · Jägersprache

Hochwild ist der jagdrechtliche Sammelbegriff für alles Schalenwild außer dem Rehwild sowie für Auerwild, Steinadler und Seeadler.

Festgelegt ist das in § 2 Abs. 4 BJagdG. Zum Hochwild gehören damit Rot-, Dam-, Sika-, Elch-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild sowie der Wisent. Unter dem Federwild gehört neben den beiden Adlern nur das Auerwild dazu; Birkwild, Haselwild und Fischadler zählen nicht dazu. Alles übrige Wild ist Niederwild, auch das Rehwild, obwohl es Schalenwild ist, und der Wolf, der seit dem 2. April 2026 im Bundesjagdgesetz steht.

Die Namen stammen aus der Zeit, als die hohe Jagd auf dieses Wild dem Adel vorbehalten war, während das Niederwild auch von Jägern niederen Standes bejagt werden durfte.

Die Munitionsvorschrift knüpft an das Schalenwild an: Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG darf auf Schalenwild außer Rehwild und auf Wölfe nicht mit Büchsenpatronen unter 6,5 mm Kaliber geschossen werden; Patronen ab 6,5 mm müssen auf 100 Meter noch mindestens 2.000 Joule haben. Solche Patronen nennt man hochwildtauglich. Die Länder können davon abweichen; Baden-Württemberg, dessen eigenes Jagdgesetz das Bundesjagdgesetz weitgehend ersetzt, kennt die Einteilung in Hoch- und Niederwild nicht.

Verwandte Begriffe

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion