Lexikon

Niederwild

Wildbiologie · Jägersprache

Niederwild ist nach dem Bundesjagdgesetz alles Wild, das nicht zum Hochwild gehört, vom Rehwild über Hase und Fuchs bis zu Fasan und Wildente.

Beim Haarwild gehören dazu nach § 2 Abs. 4 BJagdG das Rehwild als einzige Schalenwildart, Feld- und Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier und Seehund sowie das Raubwild vom Fuchs über Dachs und Marder bis zum Mauswiesel. Auch Luchs und Wildkatze sind rechtlich Niederwild, ebenso der Wolf, seit er am 2. April 2026 in das Bundesjagdgesetz aufgenommen wurde. Beim Federwild ist es alles außer Auerwild, Steinadler und Seeadler, also auch Birkwild, Rebhuhn, Fasan, Wildtauben, Wildgänse und Wildenten.

Im engeren Sinn meinen Jäger mit Niederwild oft das kleine Wild von Feld und Wasser wie Hase, Kaninchen, Fasan, Rebhuhn und Ente, das meist mit der Flinte bejagt wird, etwa auf Treibjagden. Rehwild, Wolf und Seehund dürfen nach Bundesrecht dagegen nicht mit Schrot beschossen werden; beim Wolf sind nur der Fangschuss und das Töten in der Falle ausgenommen. Baden-Württemberg, dessen eigenes Jagdgesetz das Bundesjagdgesetz weitgehend ersetzt, kennt die Einteilung in Hoch- und Niederwild nicht.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion