Waffenkunde
Einzellader
auch: Einzelladerwaffe
Ein Einzellader ist eine Schusswaffe ohne Magazin, bei der jede Patrone von Hand einzeln direkt ins Patronenlager gelegt wird; auch mehrläufige Kipplaufwaffen wie Doppelflinte oder Drilling zählen dazu.
Was ist ein „Einzellader“?
Das Ladesystem einer Waffe legt fest, wie die Patronen in den Lauf gelangen. Man unterscheidet drei Grundformen: Einzellader, Mehrlader, auch Repetierer genannt, und Selbstlader. Beim Einzellader fehlt jeder Patronenvorrat in der Waffe. Vor jedem Schuss legt der Schütze eine Patrone von Hand ins Patronenlager. Bei Kipplaufwaffen läuft das so ab: Lauf abkippen, Patrone einlegen, Waffe wieder schließen. Vorteile dieser Bauart sind ihr schlichter Aufbau und ihre Zuverlässigkeit; der Nachteil ist, dass sich nicht schnell nachladen lässt.
Einordnung im Waffengesetz
Waffenrechtlich entscheidet nicht die Zahl der Läufe, sondern das fehlende Magazin. Deshalb gelten Doppelflinte, Doppelbüchse und Drilling als Einzelladerwaffen, obwohl sie mehr als einen Schuss bereithalten. Davon unterscheiden sich Repetierwaffen, die über einen handbetätigten Mechanismus aus dem Magazin nachladen, halbautomatische Waffen, die sich selbsttätig nachladen, und die verbotenen Vollautomaten. Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins dürfen Langwaffen, also auch Einzellader, ohne vorherige Erlaubnis erwerben. Binnen zwei Wochen nach dem Erwerb muss der Jäger dann nach § 13 Abs. 3 WaffG bei der zuständigen Behörde eine Waffenbesitzkarte beantragen. Auch eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen reicht zum Erwerb; glatte Einzellader-Langwaffen bis Kaliber 12 dürfen Sportschützen ab vollendetem 18. Lebensjahr dauerhaft erwerben. Keine Waffenbesitzkarte brauchen einläufige Perkussions-Einzellader, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurde.
„Einzellader“ in der Jägerprüfung
Achtzehn unterschiedliche Fragen beziehen sich auf den Einzellader, die meisten im Waffenrecht. Immer wieder wird gefragt, wie eine Doppelflinte, eine Doppelbüchse oder ein Drilling einzuordnen ist – jeweils als Einzellader. Weitere Fragen betreffen das Erlaubnispapier für den Erwerb und Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. Typische Falle: Wer zwei Läufe für ein Magazin hält, ordnet die Doppelflinte fälschlich als Mehrlader ein.
Häufige Fragen zu „Einzellader“
Ist eine Doppelflinte ein Einzellader?
Ja. Sie hat kein Magazin; jede Patrone wird von Hand in einen Lauf gelegt. Waffenrechtlich ist sie deshalb eine Einzelladerwaffe.
Worin unterscheiden sich Einzellader und Repetierer?
Der Repetierer führt die nächste Patrone über einen handbetätigten Mechanismus aus dem Magazin zu. Der Einzellader hat kein Magazin und wird vor jedem Schuss von Hand geladen.
Welches Papier braucht ein Jäger zum Kauf eines Einzelladers?
Der Jagdschein genügt als Erwerbsberechtigung. Anschließend muss der Jäger innerhalb von zwei Wochen den Eintrag der Waffe in seine Waffenbesitzkarte beantragen.
„Einzellader“ kommt in 18 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Waffenkunde und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- MehrladerEin Mehrlader ist eine Schusswaffe mit Magazin, die mehrere Patronen aufnimmt; der Schütze führt nach jedem Schuss von Hand eine neue Patrone ins Patronenlager, typisch bei der Repetierbüchse.
- MagazinDas Magazin ist der Patronenvorrat einer Mehrladewaffe: Es nimmt mehrere Patronen auf, aus denen jeweils eine ins Patronenlager befördert wird, etwa bei Repetierbüchse oder Selbstladepistole.
- PatronenlagerDas Patronenlager ist der hinterste Abschnitt des Laufs, in dem die Patrone vor dem Schuss liegt. Es muss genau zum Kaliber der verwendeten Munition passen.
- DrillingEin Drilling ist eine kombinierte Kipplaufwaffe mit drei Läufen – meist zwei glatten Schrotläufen nebeneinander und einem gezogenen Kugellauf mittig darunter – und bietet damit drei Schuss für Schrot und Kugel.
- FlinteEine Flinte ist eine Jagdwaffe mit glattem, zuglosem Lauf. Sie verschießt vor allem Schrot für Niederwild und Flugwild, daneben Flintenlaufgeschosse als Einzelgeschosse.
- WaffenbesitzkarteDie Waffenbesitzkarte (WBK) ist die waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen. Jede Waffe wird darin mit Art und Kaliber eingetragen und im Nationalen Waffenregister mit Hersteller, Modell und Seriennummer erfasst; zum Führen berechtigt die Karte nicht.
- JagdscheinDer Jagdschein ist das amtliche Dokument, ohne das niemand die Jagd ausüben darf; ausgestellt wird er von der nach Landesrecht zuständigen Behörde am Wohnsitz (§ 15 BJagdG).
- KipplaufverschlussDer Kipplaufverschluss ist die Verschlussart der Kipplaufwaffen: Der Lauf wird zum Laden nach unten abgekippt und beim Schließen durch Haken, Nasen oder Riegel fest mit der Waffe verbunden.
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