Waffenschrank
Ein Waffenschrank ist ein zertifiziertes Sicherheitsbehältnis aus Stahl, das Schusswaffen und Munition vor Diebstahl und unbefugtem Zugriff schützt.
Mit künstlicher Intelligenz erzeugte AbbildungFür erlaubnispflichtige Schusswaffen verlangt das Waffenrecht ein Behältnis, das mindestens dem Widerstandsgrad 0 nach der Norm DIN EN 1143-1 entspricht. Wiegt ein solcher Schrank weniger als 200 kg, darf er neben beliebig vielen Langwaffen bis zu fünf Kurzwaffen aufnehmen, ab 200 kg bis zu zehn; für mehr ist Widerstandsgrad I nötig. Die Waffen liegen ungeladen darin, die Munition darf im selben Schrank liegen. Für Munition allein genügt ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss.
In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen höchstens drei erlaubnispflichtige Langwaffen lagern, und nur in einem Schrank mit mindestens Widerstandsgrad I. Schränke der früheren Sicherheitsstufen A und B, die schon bis zum 6. Juli 2017 genutzt wurden, dürfen der bisherige Besitzer und die mit ihm zusammenlebenden Berechtigten im bisherigen Rahmen weiter verwenden. Auch Schlüssel und Zahlencode sind so zu verwahren, dass Unbefugte nicht an sie gelangen.