Lexikon

Waffenschrank

Waffenkunde · auch Waffentresor

Ein Waffenschrank ist ein zertifiziertes Sicherheitsbehältnis aus Stahl, das Schusswaffen und Munition vor Diebstahl und unbefugtem Zugriff schützt.

Geöffneter Waffenschrank aus Stahl mit dicker Tür und Riegelbolzen, darin senkrecht eingestellte Langwaffen und ein abschließbares InnenfachMit künstlicher Intelligenz erzeugte Abbildung
Waffenschrank, geöffnet · KI-generierte Illustration

Für erlaubnispflichtige Schusswaffen verlangt das Waffenrecht ein Behältnis, das mindestens dem Widerstandsgrad 0 nach der Norm DIN EN 1143-1 entspricht. Wiegt ein solcher Schrank weniger als 200 kg, darf er neben beliebig vielen Langwaffen bis zu fünf Kurzwaffen aufnehmen, ab 200 kg bis zu zehn; für mehr ist Widerstandsgrad I nötig. Die Waffen liegen ungeladen darin, die Munition darf im selben Schrank liegen. Für Munition allein genügt ein Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss.

In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen höchstens drei erlaubnispflichtige Langwaffen lagern, und nur in einem Schrank mit mindestens Widerstandsgrad I. Schränke der früheren Sicherheitsstufen A und B, die schon bis zum 6. Juli 2017 genutzt wurden, dürfen der bisherige Besitzer und die mit ihm zusammenlebenden Berechtigten im bisherigen Rahmen weiter verwenden. Auch Schlüssel und Zahlencode sind so zu verwahren, dass Unbefugte nicht an sie gelangen.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion