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Lexikon
Jagdpraxis·Hohe Prüfungsrelevanz

Einzeljagd

Jagd eines einzelnen Jägers ohne den Rahmen einer Gesellschaftsjagd.

Die Einzeljagd ist die klassische Form der Jagdausübung durch einen einzelnen Jäger. Typische Formen sind Ansitz und Pirsch, bei denen Ruhe, Beobachtungsgabe, sicheres Ansprechen und eigenverantwortliches Handeln im Vordergrund stehen.

Definition

Unter Einzeljagd versteht man die Jagdausübung ohne gemeinschaftliche Organisation mehrerer Schützen, Treiber oder Hundegruppen. Der Jäger handelt selbstständig, beobachtet das Revier allein und trifft Ansprech- und Schussentscheidungen eigenverantwortlich. Typische Einzeljagden sind der Ansitz, die Pirsch oder die kontrollierende Revierfahrt mit anschließendem Angehen.

Besonderheiten in der Praxis

Die Einzeljagd erlaubt ein sehr selektives Bejagen und ist besonders für ruhige Revierverhältnisse geeignet. Sie verlangt jedoch hohe Disziplin, weil niemand den Schützen unmittelbar unterstützt oder korrigiert. Für viele Wildarten ist sie die waidgerechteste Methode, sofern Wind, Licht, Schussfeld und Kugelfang sicher beurteilt werden.

Prüfungswissen

Prüfungsfragen stellen die Einzeljagd oft der Gesellschaftsjagd gegenüber. Erwartet wird dann, dass Ansitz und Pirsch der Einzeljagd zugeordnet werden, während Drück- oder Treibjagden gemeinschaftlich organisiert sind. Wichtig ist die Erkenntnis, dass auf der Einzeljagd vor allem das sichere Ansprechen und die Eigenverantwortung des Schützen zählen.