Lexikon

Einzeljagd

Jagdpraxis

Als Einzeljagd bezeichnet man jede Jagd, die ein Jäger allein oder mit sehr wenigen Helfern ausübt, etwa Ansitz, Pirsch oder Lockjagd.

Ihr Gegenstück ist die Gesellschaftsjagd mit mehreren Schützen unter einem Jagdleiter. Zu den Einzeljagden zählen neben Ansitz und Pirsch die Blattjagd, die Reizjagd, die Suche mit dem Hund und die Fallenjagd. Treibjagd, Stöberjagd und Ansitzdrückjagd sind dagegen keine Einzeljagden.

Der Jäger trägt hier die ganze Verantwortung selbst, vom Ansprechen über den sicheren Kugelfang bis zur Nachsuche. Ein krankgeschossener Hase wird sofort mit einem brauchbaren Hund gesucht; bei Schalenwild richtet sich die Wartezeit vor der Nachsuche nach dem Sitz der Kugel.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion