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Lexikon
Jagdrecht·Hohe Prüfungsrelevanz

Jagdschein

Amtliches Dokument, das zur Ausübung der Jagd berechtigt – ausgestellt nach bestandener Jägerprüfung.

Der Jagdschein ist die behördliche Erlaubnis zur Ausübung der Jagd. Er wird nach bestandener Jägerprüfung von der Jagdbehörde ausgestellt, ist zeitlich befristet und umfasst eine Jagdhaftpflichtversicherung.

Definition

Der Jagdschein (§ 15 BJagdG) ist ein amtliches Dokument, das den Inhaber zur Ausübung der Jagd berechtigt. Voraussetzungen: bestandene Jägerprüfung, Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (min. 500.000 € Personenschäden), Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Er wird als Jahresjagdschein (1 oder 3 Jahre) oder Tagesjagdschein erteilt.

Rechtliche Bedeutung

Ohne gültigen Jagdschein ist Jagdausübung Wilderei (§ 292 StGB). Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagd – zusätzlich braucht man ein Jagdausübungsrecht (Pacht, Begehungsschein oder Anstellung). Für den Erwerb von Jagdwaffen ist der Jagdschein zugleich eine waffenrechtliche Erlaubnis.