Jagdrecht
Jagdschein
auch: Jahresjagdschein, Jugendjagdschein, Tagesjagdschein
Der Jagdschein ist das amtliche Dokument, ohne das niemand die Jagd ausüben darf; ausgestellt wird er von der nach Landesrecht zuständigen Behörde am Wohnsitz (§ 15 BJagdG).
Was ist ein „Jagdschein“?
Der Jagdschein weist nach, dass sein Inhaber zur Ausübung der Jagd berechtigt ist. Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 15 des Bundesjagdgesetzes; welche Behörde ihn erteilt, regelt das Landesrecht – in Nordrhein-Westfalen etwa die untere Jagdbehörde, in Berlin die Waffenbehörde beim Polizeipräsidenten. Wichtig ist die Abgrenzung: Der Jagdschein allein erlaubt noch nicht, irgendwo zu jagen. Er ist die persönliche Erlaubnis, während das Recht, in einem bestimmten Revier zu jagen, aus Eigentum, Pacht oder einer Jagderlaubnis folgt. Umgekehrt braucht auch der Jagdausübungsberechtigte selbst einen Jagdschein; nur mit ihm ist er etwa auch jagdschutzberechtigt. Daneben dient der Schein als Nachweis gegenüber Jagdleitung, Jagdschutzberechtigten und Polizei.
Arten des Jagdscheins
Unterschieden werden mehrere Formen. Der Jahresjagdschein gilt für ein bis drei Jagdjahre; gerechnet wird in Jagdjahren, die jeweils im April beginnen und Ende März enden. Der Tagesjagdschein wird für höchstens 14 Tage ausgestellt. Für die Beizjagd gibt es den Falknerjagdschein. Jugendliche können ab 16 Jahren einen Jugendjagdschein erhalten, der mit Einschränkungen verbunden ist; so dürfen sie etwa nicht als Schützen an Gesellschaftsjagden teilnehmen. Der Jahresjagdschein ist auch für die Pacht bedeutsam: Pachten darf nur, wer ihn hat und ihn in Deutschland bereits seit drei Jahren innehat.
Voraussetzungen und Versagungsgründe
Wer einen Jagdschein beantragt, muss die Jägerprüfung bestanden haben und eine Jagdhaftpflichtversicherung nach § 17 BJagdG nachweisen. Die Mindestdeckung beträgt 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden; fehlt die Versicherung, muss der Schein versagt werden. Weitere Versagungsgründe sind fehlende persönliche Zuverlässigkeit, bestimmte Vorstrafen sowie körperliche oder geistige Mängel. Schwere Verstöße können Folgen für die Zuverlässigkeit haben: Wer etwa einen Überläufer vorsätzlich vor Abschluss der Trichinenuntersuchung an Verbraucher abgibt, macht sich strafbar (§ 23 Abs. 2 Tier-LMHV in Verbindung mit § 59 LFGB).
„Jagdschein“ in der Jägerprüfung
Der Begriff kommt in rund 200 Fragen des Bestands vor. Gefragt wird nach den Versagungsgründen, allen voran der fehlenden Haftpflichtversicherung, nach den Scheinarten und ihren Laufzeiten sowie nach den Papieren, die ein Jäger mitführen muss. Wer allein als Gast in einem fremden Revier jagt, braucht Personalausweis, Jagdschein, Waffenbesitzkarte und Jagderlaubnisschein. Für den Kauf von Langwaffenmunition weist sich der Jäger mit dem Jagdschein aus. Fehlerquelle ist oft die Verwechslung von Jagdschein und Jagderlaubnis.
Häufige Fragen zu „Jagdschein“
Wie lange ist ein Jahresjagdschein gültig?
Er wird für ein bis drei Jagdjahre erteilt. Ein Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres.
Welche Versicherung braucht man für den Jagdschein?
Vorgeschrieben ist eine Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 500.000 Euro bei Personen- und 50.000 Euro bei Sachschäden. Ohne diesen Nachweis wird kein Jagdschein erteilt.
Darf man mit einem neuen Jagdschein sofort ein Revier pachten?
Nein. Jagen darf der Jungjäger sofort, etwa als Gast mit Jagderlaubnis. Für die Pacht verlangt § 11 Abs. 5 BJagdG aber, dass er zuvor bereits drei Jahre lang einen Jahresjagdschein besessen hat.
„Jagdschein“ kommt in 207 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Jagdrecht und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Verwandte Begriffe
- Untere JagdbehördeDie untere Jagdbehörde (UJB) ist die örtliche Verwaltungsstelle für Jagdangelegenheiten. Sie stellt Jagdscheine aus, nimmt Pachtverträge und Abschusspläne entgegen und trifft jagdrechtliche Einzelentscheidungen.
- JagdhaftpflichtDie Jagdhaftpflicht ist die Haftpflichtversicherung, die jeder Jagdscheininhaber nach § 17 BJagdG nachweisen muss. Personenschäden müssen mit mindestens 500.000 €, Sachschäden mit mindestens 50.000 € abgedeckt sein.
- JagderlaubnisEine Jagderlaubnis ist die Gestattung durch den Jagdausübungsberechtigten, in seinem Revier mitzujagen; sie macht den Jagdgast nicht zum Pächter und wird meist als schriftlicher Begehungsschein erteilt.
- JagdpachtJagdpacht ist die vertragliche Überlassung des Jagdausübungsrechts in seiner Gesamtheit an einen Pächter, geregelt in § 11 BJagdG: schriftlich, in der Regel für mindestens neun Jahre und nur an Pachtfähige.
- PachtfähigkeitPachtfähigkeit ist die persönliche Voraussetzung, um ein Jagdrevier pachten zu dürfen: Nötig sind ein gültiger Jahresjagdschein und ein bereits drei Jahre zurückreichender Besitz eines solchen Scheins.
- JagdjahrDas Jagdjahr ist der jagdrechtliche Jahreszeitraum zwischen dem 1. April und dem 31. März des Folgejahres (§ 11 Abs. 4 BJagdG), an dem sich unter anderem Jagdpacht, Jahresjagdschein und Abschussplanung ausrichten.
- JagdrechtJagdrecht bezeichnet zum einen das mit dem Grundeigentum verbundene Recht, auf einer Fläche Wild zu hegen und zu bejagen, zum anderen die Gesamtheit der Jagdgesetze von Bund und Ländern.
Weitere Begriffe aus Jagdrecht
JagdschutzJagdschadenJagdzeitReviersystemSachliches VerbotSchonzeitJagdgenossenschaftWaffenbesitzkarteAlle Begriffe aus Jagdrecht