Wildbiologie
Wisent
auch: Bison bonasus
Der Wisent (Bison bonasus) ist Europas größtes frei lebendes Landsäugetier, ein Hornträger aus der Unterfamilie der Rinder, der nach § 2 BJagdG zum Schalenwild zählt.
Was ist ein Wisent?
Der Wisent ist der europäische Verwandte des Amerikanischen Bisons. Zoologisch gehört er zu den Paarhufern, genauer zu den Wiederkäuern, und dort zur Familie der Hornträger. Er steht in § 2 BJagdG und wird jagdrechtlich zum Schalenwild und damit nach § 2 Abs. 4 BJagdG auch zum Hochwild gerechnet. Trotzdem ist er in Deutschland in erster Linie ein Thema des Artenschutzes, der Wiederansiedlung und des Managements. Die FFH-Richtlinie führt ihn unter anderem in den Anhängen II und IV, und auch die Bundeswildschutzverordnung erfasst ihn.
Körperbau, Gebiss und Lebensweise
Kennzeichnend sind ein massiger Vorderkörper mit hohem Widerrist, ein Bart, kurze Hörner und ein schmalerer Hinterkörper. Hörner tragen Bullen wie Kühe; sie bestehen aus einem knöchernen Zapfen mit Hornscheide und werden nie abgeworfen. Das Wiederkäuergebiss hat im Oberkiefer keine Schneidezähne, sondern eine Dentalplatte. Der Wisent äst vor allem Gras und Raufutter, nimmt aber auch Kräuter, Blätter, Triebe, Rinde und Eicheln; Schäle und Verbiss können deshalb örtlich Konflikte auslösen. Er bevorzugt ein Mosaik aus Wald und Offenland mit Wasser und ruhigen Rückzugsräumen. In Gruppen ziehen Kühe mit Kälbern und Jungtieren umher, ältere Bullen außerhalb der Brunft meist allein oder in kleinen Trupps.
Schutz statt Bejagung
Für den Wisent ist keine Jagdzeit festgesetzt, er genießt daher eine ganzjährige Schonzeit. Außerdem gilt für ihn das Verbot der Jagd zur Nachtzeit. Konkrete Managementregeln und Zuständigkeiten können sich regional unterscheiden.
„Wisent“ in der Jägerprüfung
Die Fragen verlangen vor allem die Zuordnung zum Schalenwild und zum Hochwild, die Nennung als Wildart ohne Jagdzeit und das Nachtjagdverbot. Klassische Fehler sind die Einordnung bei den Hirschartigen und die Annahme, seine Hörner würden jährlich abgeworfen.
Häufige Fragen zu „Wisent“
Gehört der Wisent zum Schalenwild?
Ja. Er steht in § 2 BJagdG und zählt jagdrechtlich zum Schalenwild. Biologisch ist er ein Hornträger und Wiederkäuer.
Darf der Wisent gejagt werden?
Nein. Da keine Jagdzeit festgesetzt ist, ist er ganzjährig geschont. Er ist vor allem ein Artenschutz- und Managementthema.
Werfen Wisente ihre Hörner ab?
Nein. Wie bei Gams, Muffel- und Steinwild sitzt eine Hornscheide auf einem Knochenzapfen und bleibt ein Leben lang erhalten.
„Wisent“ kommt in 4 Prüfungsfragen vor
So oft taucht der Begriff in unserem Fragenbestand aus Wildbiologie und den übrigen Sachgebieten auf. Übe die Fragen dazu im Trainer, bis du sie sicher beantwortest.
Kostenlos Prüfungsfragen übenVerwandte Begriffe
- SchalenwildSchalenwild ist die jagdliche Sammelbezeichnung für alle dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer mit Schalen – Hirschartige, Hornträger und Schwarzwild.
- SteinwildSteinwild ist die jagdliche Bezeichnung für den Alpensteinbock (Capra ibex), einen Hornträger des Hochgebirges, der zum Schalenwild und zum Hochwild zählt; das männliche Stück heißt Steinbock, das weibliche Steingeiß.
- GamswildGamswild, auch Gämse oder Gams (Rupicapra rupicapra), ist ein ziegenartiger Hornträger der Gebirge und zählt jagdrechtlich zum Schalenwild. Bock und Geiß tragen Krucken, die nie abgeworfen werden.
- MuffelwildMuffelwild, auch Mufflon genannt, ist das kleinste Wildschaf. Es gehört zu den Hornträgern und Wiederkäuern und wird jagdrechtlich als Schalenwild geführt; der Widder trägt Schnecken.
- ElchwildElchwild meint den Elch (Alces alces), den größten heute lebenden Hirsch; er gehört nach § 2 BJagdG zum Schalenwild und kommt in Deutschland vor allem als Zuwanderer im Osten und Nordosten vor.
- BundeswildschutzverordnungDie Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) ist eine Verordnung zum Bundesjagdgesetz, die für besonders schutzbedürftige Wildarten Besitz und Handel verbietet und die Greifvogelhaltung in der Falknerei regelt.
- ArtenschutzArtenschutz ist der gezielte Schutz einzelner wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch rechtliche Vorschriften, praktische Maßnahmen und wissenschaftliche Arbeit.
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