Lexikon

Tagesjagdschein

Jagdrecht

Ein Tagesjagdschein ist ein Jagdschein, der vierzehn aufeinanderfolgende Tage gilt, im Unterschied zum Jahresjagdschein für bis zu drei Jagdjahre (§ 15 Abs. 2 BJagdG).

Beide Formen gelten im ganzen Bundesgebiet und werden unter denselben Voraussetzungen erteilt: Die Behörde prüft Zuverlässigkeit und Eignung, und der Bewerber muss eine Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen (§ 17 BJagdG). Die vierzehn Tage laufen am Stück; einzelne Tage lassen sich nicht auswählen. Typisch ist der Tagesjagdschein für Jagdgäste aus dem Ausland und für Jäger, die nur gelegentlich jagen. Für Ausländer kann er als Ausländerjagdschein unter erleichterten Voraussetzungen erteilt werden.

Waffenrechtlich ist sein Inhaber Jäger: Er darf Munition für Langwaffen erwerben und sich Langwaffen von einem Berechtigten bis zu einem Monat leihen (§ 13 Abs. 4 und 5 WaffG). Langwaffen ohne Voreintrag kaufen dürfen dagegen nur Inhaber eines Jahresjagdscheins (§ 13 Abs. 3). Für die drei Jahre, die zur Pachtfähigkeit nötig sind, zählt der Tagesjagdschein nicht.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion