Lexikon

Ausländerjagdschein

Jagdrecht

Ein Ausländerjagdschein ist ein Jagdschein für ausländische Jäger, bei dessen Erteilung die Behörde auf die deutsche Jägerprüfung verzichten kann.

Das Bundesjagdgesetz erwähnt ihn in § 15 Abs. 6: Bei seiner Erteilung können Ausnahmen von der Pflicht gemacht werden, die Jägerprüfung in Deutschland bestanden zu haben. Gedacht ist er vor allem für Jäger aus dem Ausland, die zeitweise in Deutschland jagen. Wer ihn erhalten kann und welche Nachweise verlangt werden, regeln die Länder.

Wie andere Jagdscheine wird er als Jahres- oder als Tagesjagdschein erteilt. Die übrigen Voraussetzungen gelten auch hier, insbesondere Zuverlässigkeit, körperliche Eignung und eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (§ 17). Für Tagesjagdscheine von Ausländern dürfen nur die Gebühren für Inländer erhoben werden, wenn das Heimatland Gegenseitigkeit gewährt (§ 15 Abs. 4).

Für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland ist er kein Ausweg: Ein Deutscher, der hier lebt und nur im Ausland geprüft wurde, muss die deutsche Jägerprüfung ablegen.

Verwandte Begriffe

Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion