Langwaffe
Als Langwaffe gilt nach dem Waffengesetz eine Schusswaffe, deren Lauf und Verschluss zusammen über 30 cm messen und die in kürzester Form über 60 cm lang ist.
Alle anderen Schusswaffen sind Kurzwaffen, vor allem Pistolen und Revolver. Zu den Langwaffen gehören die Jagdwaffen Büchse, Flinte und kombinierte Waffe, ob als Einzellader, Repetierer oder Selbstlader. Ihre Grundteile sind Lauf mit Patronenlager, Verschluss, Schloss und Schaft. Wesentliche Teile im Sinne des Waffenrechts sind unter anderem Lauf, Patronenlager und Verschluss, nicht aber Schaft und Magazin.
Inhaber eines Jahresjagdscheins dürfen Langwaffen für die Jagd ohne vorherige Erlaubnis erwerben; binnen zwei Wochen müssen sie bei der Behörde eine Waffenbesitzkarte oder, wenn sie schon eine haben, die Eintragung beantragen. Eine Höchstzahl gibt es dafür nicht. Aufbewahrt werden erlaubnispflichtige Langwaffen ungeladen in einem Waffenschrank, der mindestens dem Widerstandsgrad 0 entspricht.