Lexikon

Pflanzenschutzmittel

Wald und Feld

Pflanzenschutzmittel sind Präparate, mit denen Kulturpflanzen vor Unkräutern, Pilzen, Schadinsekten, Schnecken oder Nagetieren geschützt werden.

Nach ihrem Ziel heißen sie Herbizide gegen Unkräuter und Ungräser, Fungizide gegen Pilze, Insektizide gegen Insekten, Molluskizide gegen Schnecken und Rodentizide gegen Nagetiere. In Deutschland dürfen grundsätzlich nur zugelassene Mittel angewendet werden, und zwar nur von Personen mit Sachkundenachweis; ausgenommen sind unter anderem nichtberufliche Anwender, die für sie zugelassene Mittel zur Wildschadensverhütung wie Verbissschutzmittel ausbringen. Zwischen der letzten Anwendung und der Ernte ist eine Wartezeit einzuhalten, die Karenzzeit. Auf Feldrainen, Wegrändern und anderen Flächen, die weder land- noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, sowie in oder unmittelbar an Gewässern ist ihr Einsatz nach dem Pflanzenschutzgesetz grundsätzlich verboten.

Für das Wild wirken Pflanzenschutzmittel vor allem indirekt. Herbizide beseitigen die Ackerwildkräuter, und mit ihnen verschwinden Insekten, von denen die Küken von Rebhuhn und Fasan in den ersten Lebenswochen leben. Insektizide verringern dieses Nahrungsangebot zusätzlich. Mäuse- und Schneckenköder können außerdem andere Tiere vergiften, die die Köder oder vergiftete Beute fressen.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion