Jagdrecht

Waffenschein

auch: Großer Waffenschein

Der Waffenschein ist die waffenrechtliche Erlaubnis, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zu führen, sie also außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum des Inhabers und außerhalb einer Schießstätte in der tatsächlichen Gewalt zu haben. Er gilt höchstens drei Jahre.

Was ist der „Waffenschein“?

Der Waffenschein regelt das Führen von Schusswaffen. Nach dem Waffengesetz führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, ohne sich in seiner Wohnung, seinen Geschäftsräumen, auf seinem befriedeten Besitztum oder auf einer Schießstätte zu befinden. Wer eine erlaubnispflichtige Waffe dort zugriffsbereit tragen will, etwa auf der Straße, braucht grundsätzlich einen Waffenschein. Er wird für höchstens drei Jahre erteilt und kann zweimal verlängert werden. Voraussetzung ist unter anderem eine Haftpflichtversicherung über eine Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden nach § 4 WaffG. Erwerb und Besitz einer Waffe deckt der Waffenschein nicht ab; dafür ist die Waffenbesitzkarte zuständig.

Warum Jäger bei der Jagd keinen Waffenschein brauchen

§ 13 Abs. 6 WaffG befreit Jäger bei der befugten Jagdausübung von der Waffenscheinpflicht. Sie dürfen Jagdwaffen dann ohne Waffenschein führen und ohne Schießerlaubnis schießen. Dazu zählen auch das Ein- und Anschießen im Revier, die Ausbildung von Jagdhunden im Revier sowie Jagd- und Forstschutz. Das gilt ebenso für eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe, die ein Inhaber eines Jahresjagdscheins während der Jagd bei sich trägt. Auch der Weg ins Revier ist rechtlich Führen: Im Zusammenhang mit der Jagd ist er ohne Waffenschein erlaubt, solange die Waffe nicht schussbereit ist. Geladen wird erst im Jagdbezirk. Für andere Transporte, etwa zum Büchsenmacher oder zum Schießstand, gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG: Die Waffe muss dann nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert werden, und der Transport muss einem vom Bedürfnis umfassten Zweck dienen.

Kleiner Waffenschein und Sonderfälle

Mit dem Kleinen Waffenschein dürfen Waffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“ – also zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – öffentlich geführt werden; ausgenommen sind öffentliche Veranstaltungen. Er gilt unbefristet. Erwerb und Besitz dieser Waffen sind ab 18 Jahren frei. Anders bei Druckluftwaffen mit dem Zeichen „F im Fünfeck“: Sie sind zwar erlaubnisfrei zu erwerben, doch für das zugriffsbereite Führen, etwa einer Druckluftpistole im Gürtelholster, ist ein Waffenschein oder eine behördliche Ausnahmegenehmigung nötig. Reizstoff-Sprühdosen mit dem Zeichen „BKA“ dürfen ohne Waffenschein geführt werden.

„Waffenschein“ in der Jägerprüfung

Gefragt wird, wer einen Waffenschein braucht und wer nicht, wie lange er gilt und wozu der Kleine Waffenschein berechtigt. Typische Fallfragen betreffen die Druckluftpistole im Holster oder die Kurzwaffe des Jägers im Revier. Eine häufige Verwechslung betrifft die Versicherungen: Für den Jagdschein ist die Jagdhaftpflicht mit 500.000 € für Personen- und 50.000 € für Sachschäden nach § 17 BJagdG erforderlich, die Million-Euro-Police nur für Waffenschein oder Schießerlaubnis.

Häufige Fragen zu „Waffenschein“

Braucht ein Jäger einen Waffenschein?

Für die befugte Jagdausübung nicht. § 13 Abs. 6 WaffG erlaubt Jägern dort das Führen und Schießen ohne Waffenschein, einschließlich des nicht schussbereiten Wegs ins Revier.

Wie lange ist ein Waffenschein gültig?

Höchstens drei Jahre; er lässt sich zweimal verlängern. Der Kleine Waffenschein gilt dagegen unbefristet.

Was ist der Kleine Waffenschein?

Eine Erlaubnis, zugelassene Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Prüfzeichen „PTB im Kreis“ außerhalb der eigenen vier Wände zu tragen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen trotzdem nicht erlaubt.

„Waffenschein“ kommt in 18 Prüfungsfragen vor

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand: 27.09.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung auf Grundlage unserer eigenen Wissensartikel verfasst und automatisiert gegen diese Quellen geprüft. Er ersetzt nicht die für dein Bundesland geltenden Vorschriften. KI-Transparenz · Redaktion

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