Lexikon

Schreckschusswaffe

Waffenkunde

Eine Schreckschusswaffe ist eine Schusswaffe mit Kartuschenlager, die Knallkartuschen ohne Geschoss abschießt und damit einen lauten Knall erzeugt.

Meist sieht sie aus wie eine Pistole oder ein Revolver. Ihr Lauf ist gesperrt, sodass sich keine Geschosse verschießen lassen. Viele Modelle verschießen zusätzlich Reizstoffkartuschen und mit einem aufgeschraubten Abschussbecher pyrotechnische Munition; sie sind dann zugleich Reizstoff- und Signalwaffe. Im Revier werden Schreckschusswaffen etwa bei der Ausbildung von Jagdhunden und zum Vergrämen von Wild eingesetzt.

Auch für sie gilt das Waffenrecht. Trägt sie das Zulassungszeichen PTB im Kreis, dürfen Erwachsene sie ohne Waffenbesitzkarte erwerben und besitzen. Wer sie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums zugriffsbereit bei sich trägt, braucht den Kleinen Waffenschein. Zum Schießen außerhalb von Schießstätten braucht man grundsätzlich eine Erlaubnis; ohne sie zulässig ist es vor allem im befriedeten Besitztum durch den Hausrechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung. Nach der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz brauchen Jäger mit gültigem Jagdschein im Revier keinen Kleinen Waffenschein und dürfen dort im Rahmen der Jagdausübung damit schießen.

Verwandte Begriffe

Fragen zu diesem Begriff üben

Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion