Lexikon

Jägerprüfung

Jagdrecht · auch Jagdscheinprüfung

Die Jägerprüfung ist die staatliche Prüfung, die bestehen muss, wer zum ersten Mal einen Jagdschein erhalten will.

Vorgeschrieben ist sie in § 15 Abs. 5 BJagdG. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen im Schießen lassen sich durch andere Teile nicht ausgleichen. Nachzuweisen sind unter anderem Kenntnisse über Tierarten und Wildbiologie, Hege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht und Waffentechnik, die Führung von Jagdhunden, die Behandlung des erlegten Wildes sowie das Jagd-, Tierschutz- und Naturschutzrecht.

Abgenommen wird sie in den Ländern; sie regeln Zulassung und Ablauf in eigenen Prüfungsordnungen und können eine vorherige Ausbildung verlangen. Bestanden werden muss sie in Deutschland; beim Ausländerjagdschein kann die Behörde davon absehen.

Die bestandene Jägerprüfung gilt zugleich als Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde (§ 3 AWaffV). Für den Falknerjagdschein ist zusätzlich eine Falknerprüfung nötig.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion