Abwurfstange
Eine Abwurfstange ist eine abgeworfene Geweih- oder Gehörnstange, wie sie Hirsche und Rehböcke jedes Jahr verlieren.
An ihrem unteren Ende sitzt die Rose, darunter die poröse Abwurffläche, das Petschaft. Abwurfstangen zeigen, welche Hirsche im Revier stehen; über mehrere Jahre gesammelt, lassen sie die Geweihentwicklung eines Hirsches verfolgen.
Abwurfstangen unterliegen dem Jagdrecht: Nach § 1 Abs. 5 BJagdG umfasst das Recht zur Aneignung von Wild auch die ausschließliche Befugnis, sich Abwurfstangen anzueignen, und dieses Recht steht dem Jagdausübungsberechtigten zu. Wer eine Abwurfstange ohne dessen Erlaubnis mitnimmt, begeht Jagdwilderei nach § 292 StGB, auch wenn er gar kein Jäger ist.
Verwandte Begriffe
AneignungsrechtDas Aneignungsrecht ist die Befugnis, sich Wild, Fallwild, Abwurfstangen und Eier von Federwild anzueignen; im Revier hat es grundsätzlich der Jagdausübungsberechtigte.JagdwildereiJagdwilderei ist die Straftat, unter Verletzung fremden Jagd- oder Jagdausübungsrechts Wild nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen oder sich anzueignen.JagdausübungsberechtigterJagdausübungsberechtigter ist, wem in einem Jagdbezirk das Recht zusteht, dort die Jagd auszuüben, etwa der Eigentümer eines Eigenjagdbezirks oder der Jagdpächter.AbwerfenAbwerfen nennt der Jäger das jährliche Abstoßen von Geweih oder Gehörn, deren Stangen sich dabei samt Rose vom Rosenstock lösen.StangenStangen heißen die beiden Hauptäste von Geweih oder Gehörn, die auf den Rosenstöcken wachsen und die Sprossen und Enden tragen.TrophäeEine Trophäe ist ein haltbarer Teil eines erlegten Stückes, den der Jäger als Erinnerung aufbewahrt, etwa Geweih, Gehörn, Keilerwaffen oder Grandeln.