Jagdwilderei
auch: Wilderei
Strafbare Jagdausübung ohne Recht oder gegen fremdes Jagdausübungsrecht.
Jagdwilderei ist die klassische strafbare Form rechtswidriger Jagdausübung. Sie verletzt fremde Jagdrechte und richtet sich gegen die gesetzlich geordnete Hege und Nutzung des Wildes.
Kern des Tatbestands
Von Jagdwilderei spricht man, wenn jemand unbefugt jagdbares Wild fängt, erlegt oder sich aneignet oder dabei fremde Jagdrechte verletzt. Der Begriff gehört zum Strafrecht und ist deutlich enger als ein bloßer jagdlicher Regelverstoß. Prüfungsrelevant ist daher immer das Merkmal der Unbefugtheit.
Bedeutung für den Jagdschutz
Jagdwilderei gehört zu den klassischen Fällen des Jagdschutzes. Sie kann neben strafrechtlichen Folgen auch jagd- und waffenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In der Ausbildung wird der Begriff oft gegenüber Fallwild, Finderrecht oder sonstigen Jagdrechtsverletzungen abgegrenzt.
Verwandte Begriffe