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Lexikon
Anschuss·Hohe Prüfungsrelevanz

Nachsuche

Systematische Suche nach beschossenem Wild, das nicht am Anschuss verendet ist.

Die Nachsuche ist die systematische Suche nach beschossenem, nicht im Feuer verendetem Wild. Sie wird mit einem Schweißhund durchgeführt und ist eine jagdethische und gesetzliche Pflicht. Krankes Wild muss erlöst werden.

Definition

Die Nachsuche ist das gezielte Suchen nach beschossenem Wild, das den Anschuss verlassen hat und nicht sichtbar verendet ist. Sie wird in der Regel mit einem spezialisierten Schweißhund und einem Nachsuchenführer durchgeführt. Die Nachsuche ist eine tierschutzrechtliche und waidmännische Pflicht.

Ablauf

Nach dem Schuss: Anschuss verbrechen, Wartezeit einhalten (mind. 30 Min. bei Kammertreffer, mehrere Stunden bei Weidwundschuss). Dann: Schweißhundgespann anfordern. Der Hund arbeitet die Schweißfährte vom Anschuss aus. Kontrollsuche auch bei vermeintlichem Fehlschuss.

Pflicht zur Nachsuche

Die Nachsuche ist gesetzlich vorgeschrieben (Tierschutzgesetz, Landesjagdgesetze). Wer nicht nachsucht oder nachsuchen lässt, macht sich strafbar. In vielen Revieren gibt es organisierte Nachsuchengespanne, die rund um die Uhr erreichbar sind.