Lexikon

Wildbearbeitungsbetrieb

Jagdpraxis

Ein Wildbearbeitungsbetrieb ist ein amtlich zugelassener Betrieb, der erlegtes Wild annimmt, untersuchen lässt, zerlegt und als Fleisch in den Handel bringt.

Grundlage ist das EU-Hygienerecht; jeder Betrieb hat eine Zulassungsnummer und wird von der Veterinärbehörde überwacht. Anders als bei der Abgabe kleiner Mengen durch den Jäger wird hier jedes Stück amtlich untersucht. Erst danach darf das Fleisch an Gaststätten, Handel oder weiterverarbeitende Betriebe gehen, auch über weite Entfernungen.

Was der Jäger mitliefert, hängt von der kundigen Person ab. Hat sie das Stück untersucht, nichts Bedenkliches gefunden und eine nummerierte Erklärung mit Datum, Uhrzeit und Ort des Erlegens beigefügt, müssen Haupt und Eingeweide nicht mit, sofern die Behörde nichts anderes anweist; bei Wildschweinen und anderem trichinenanfälligem Wild gehören das Haupt ohne Gewaff und das Zwerchfell aber grundsätzlich dazu. Fehlt die Erklärung, etwa weil keine kundige Person dabei war, kommen das Haupt ohne Geweih, Hörner und Gewaff sowie alle Eingeweide außer Magen und Gedärmen mit. Beim Transport werden die Stücke nicht übereinandergelegt.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion