Lexikon

Veterinäramt

Jagdpraxis · auch Veterinärbehörde

Das Veterinäramt ist die meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt angesiedelte Behörde für Tierseuchen, Tierschutz und tierische Lebensmittel.

Je nach Land heißt es auch Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung oder ist Teil des Landratsamts; dort arbeiten amtliche Tierärzte. Für Jäger ist es die erste Anlaufstelle bei Seuchenverdacht, etwa wenn tote Wildschweine gefunden werden oder ein Fuchs tollwutverdächtig ist. Die Meldung ist an keine Form gebunden, ein Anruf genügt.

Über das Veterinäramt laufen außerdem die amtliche Fleischuntersuchung und die Trichinenuntersuchung; dort erfährt der Jäger, welcher amtliche Tierarzt zuständig ist und wohin Proben gehen. Muss er sich als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen, etwa weil er Wildbret zerlegt verkauft, geschieht das ebenfalls dort. Fallwild und Organe zur Untersuchung nimmt das Amt entgegen oder leitet sie an ein Untersuchungsamt weiter. Bei einem Seuchenausbruch ordnet die Behörde die nötigen Maßnahmen an, etwa Sperrzonen oder eine Suche nach verendeten Tieren.

Verwandte Begriffe

Fragen zu diesem Begriff üben

Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion