Tierseuche
Eine Tierseuche ist eine ansteckende Krankheit von Tieren, die sich rasch ausbreiten und viele Tiere zugleich erfassen kann.
Erreger sind Viren, Bakterien, Parasiten oder Prionen. Beim Wild spricht man auch von Wildseuchen; Beispiele sind die Afrikanische und die Klassische Schweinepest, Tollwut, Geflügelpest, Myxomatose oder die Räude. Viele Tierseuchen gefährden auch Haustiere, einige wie Tollwut und Milzbrand auch den Menschen, doch nicht jede Tierseuche ist eine Zoonose.
Für besonders folgenreiche Seuchen gilt eine Meldepflicht. Welche das sind, regelt seit dem 11. März 2026 die Tierseuchenmeldeverordnung; die frühere Unterscheidung zwischen anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten ist entfallen. Bei vielen Seuchen, etwa Tollwut, Schweinepest oder Geflügelpest, müssen auch Jagdausübungsberechtigte und andere zur Jagd befugte Personen schon den Verdacht unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Zusätzlich verpflichtet das Jagdrecht den Jagdausübungsberechtigten, das Auftreten einer Wildseuche anzuzeigen, nach § 24 des Bundesjagdgesetzes oder einer entsprechenden Vorschrift im Landesjagdgesetz. Die Behörden ordnen dann die zur Bekämpfung nötigen Maßnahmen an.