Lexikon

Tierkörperbeseitigung

Wildkrankheiten

Unter Tierkörperbeseitigung versteht man die unschädliche Entsorgung toter Tiere und nicht verwertbarer tierischer Teile, meist über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt.

Unschädlich heißt, dass Krankheitserreger sicher abgetötet werden und weder Boden noch Gewässer oder Futtermittel verunreinigt werden. Die Anstalten verarbeiten das Material unter Druck und Hitze. Geregelt ist das im EU-Recht über tierische Nebenprodukte und im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz; Einzelheiten wie Sammelstellen und Kosten bestimmen die Länder.

Für den Jäger betrifft das vor allem Fallwild mit Verdacht auf eine übertragbare Krankheit, für genussuntauglich erklärtes Wild, etwa mit Trichinenbefund, verhitztes Wildbret und Stücke, die bei einem Unfall verendet sind und deshalb nicht als Lebensmittel abgegeben werden dürfen. Bei Seuchen wie der Afrikanischen Schweinepest legt die Behörde fest, wie Kadaver geborgen und beseitigt werden. Der Aufbruch gesunden Wildes darf nach guter jagdlicher Praxis im Revier bleiben, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt; für Aufbruch von Schwarzwild gelten vielerorts strengere Vorgaben.

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Redaktion Jagdprüfung.de · Stand 23.10.2026. Dieser Eintrag wurde mit KI-Unterstützung verfasst und ersetzt nicht die Vorschriften des jeweiligen Bundeslands. KI-Transparenz · Redaktion