Hundeführer
Als Hundeführer bezeichnet man die Person, die einen Jagdhund ausbildet und auf der Jagd führt, etwa bei Nachsuche, Stöberjagd oder Suche.
Bei der Nachsuche bildet er mit seinem Schweißhund das Nachsuchengespann. Nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd wird er dann als Jagdleiter bestimmt und hat das Weisungsrecht, wenn weitere Personen beteiligt sind. Hat sein Hund ein krankes Stück gestellt, gibt grundsätzlich der Hundeführer den Fangschuss; halten Hunde ein schwaches Stück Schwarzwild fest, fängt er es mit der blanken Waffe ab.
Bei Bewegungsjagden schnallen Hundeführer ihre Stöberhunde und gehen oft selbst mit durch das Treiben; auch sie müssen sich deutlich farblich abheben. Wer als Hundeführer eine Waffe trägt, braucht einen Jagdschein und unterliegt im Treiben den Regeln für Durchgehschützen.